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04.05.2022

Rechtsanwältin Ulrike Paul erneut im Amt bestätigt

-Rechtsberatung ist keine beliebige Dienstleistung-

Rechtsanwältin Ulrike Paul ist am 25. April 2022 als Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Stuttgart wiedergewählt worden. Die in Esslingen geborene Wirtschaftsstrafrechtlerin steht seit dem Jahr 2012 an der Spitze der Rechtsanwaltskammer und ist seit 2015 Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin.

„Ich freue mich über meine Wiederwahl als Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Sie gibt mir die Möglichkeit, die Rechtspolitik weiter im Sinne der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und ihrer Mandantinnen und Mandanten zu gestalten“, erklärt Paul.

„Eine Hauptaufgabe für die Zukunft sehe ich darin, zu verhindern, dass die anwaltliche Dienstleistung zu einer beliebigen Dienstleistung wird. Der Gesetzgeber hat hierfür leider die Tür geöffnet, indem er mit der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ein -wenn auch auf einen Gegenstandswert von 2.000 EUR beschränktes- Erfolgshonorar zugelassen hat. Das Erfolgshonorar macht den Rechtsanwalt zum Investor des Mandats. Die anwaltliche Unabhängigkeit ist hierdurch erheblich gefährdet. Einer Erweiterung der Möglichkeiten, Erfolgshonorare zu vereinbaren, muss entschieden entgegengetreten werden.

Dasselbe gilt für eine Aufweichung des Fremdbesitzverbots, das nach dem Willen der Koalitionspartner der Ampelregierung neu geprüft werden soll.  Wir dürfen nicht zulassen, dass fremde Kapitalgeber am Ende darüber bestimmen, welche Mandate angenommen werden und wie diese zu führen sind.

Um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht zu gewährleisten, darf die anwaltliche Rechtsdienstleistung keine Dienstleistung wie jede andere werden. Sie ist elementarer Bestandteil eines ausgewogenen rechtsstaatlichen Systems und seiner Garantien für die Rechtsgewährung und muss dies auch in Zukunft bleiben!“, betont Paul.

Das neu gewählte Präsidium setzt sich wie folgt zusammen:

1.    Ulrike Paul (Präsidentin)
2.    Professor Ingo Hauffe (1. Vizepräsident)
3.    Dr. Frank J. Hospach (2. Vizepräsident)
4.    Dr. Markus Sickenberger (Schriftführer)
5.    Dr. Thomas Leicht (Schatzmeister)
6.    Achim Bächle (Beisitzer)
7.    Dr. Julia Blind (Beisitzerin)
8.    Lars Kuchenbecker (Beisitzer)
9.    Klaus-Dieter Schick (Beisitzer)

 

Die RAK Stuttgart ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von mehr als 7.700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Landgerichtsbezirke Heilbronn, Ellwangen, Stuttgart und Ulm gebildet wird. Sie ist für die berufsrechtliche Beratung und für die Berufsaufsicht über die anwaltlichen Mitglieder, für das Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnungen zuständig. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart wird vertreten durch die Präsidentin, Rechtsanwältin Ulrike Paul. Ansprechpartnerin in Presseangelegenheiten: Rechtsanwältin Heidi Milsch.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts

Königstraße 14
D-70173 Stuttgart

Telefon: 07 11 / 22 21 55-0

Telefax: 07 11 / 22 21 55-11

E-Mail: info@rak-stuttgart.de

Web: www.rak-stuttgart.de

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