04/07/21
Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ verlängert
Zuständig für die Anträge auf die Förderleistungen und deren Bewilligung ist die jeweilige Agentur für Arbeit. Die Antragsformulars können online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit aufgerufen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem beim BMAS.
03/01/21
Zwischenprüfung für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
Die Zwischenprüfung für die Auszubildenden zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten des zweiten Ausbildungsjahres findet am 18.06.2021 von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr statt.
Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfung für die Schülerinnen und Schüler der auswärtigen Berufsschulen Ellwangen, Heilbronn und Ulm in den jeweiligen Berufsschulen stattfinden wird.
Die schriftliche Ladung zur Zwischenprüfung wird den Auszubildenden rechtzeitig übersandt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
01/26/21
Shutdown und Berufsschulunterricht
Gemäß § 1f der Corona Verordnung Baden-Württemberg in der ab dem 25.01.2021 geltenden Fassung wird der Unterrichtsbetrieb an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis zum Ablauf des 31.01.2021 untersagt.
An die Stelle des Präsenzunterrichts tritt der Fernunterricht ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums und des Sozialministeriums.
Es gilt weiterhin, wie auch schon in der ersten Welle der Corona-Pandemie, dass die Auszubildenden für die Teilnahme am Fernunterricht und die Erledigung der hierzu gehörigen Schulaufgaben freizustellen sind. Eine Bearbeitung der Aufgaben und/oder die Teilnahme am Fernunterricht in den Kanzleiräumen ist selbstverständlich möglich. Wir verweisen insoweit gern auf die FAQ des BfB von April dieses Jahres.
Die aktuelle Corona-VO finden Sie hier.
Gerne weisen wir Sie auch auf ein Angebot der Berufsakademie für Auszubildende während des Shutdowns hin.
01/19/21
Zwischenprüfung für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
Die Zwischenprüfung für die Auszubildenden zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten findet am 27.02.2021 von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr im SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark statt. Zur Zwischenprüfung zugelassen werden folgende SchülerInnen:
- SchülerInnen, deren Ausbildungszeit gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 BBiG durch die Kammer verkürzt wurde. Diese Prüflinge werden durch die Rechtsanwaltskammer zur Zwischenprüfung geladen.
- Diejenigen, deren Halbjahreszeugnis 2020/2021 im Fach BFK (Berufsfachliche Kompetenz) die Note 1 und im Durchschnitt die Note 1,4 oder besser aufweist und die gem. § 9 Abs. 1 der Abschlussprüfungsordnung vorzeitig zur Abschlussprüfung 2021 zugelassen werden möchten. Diese Prüflinge müssen sich zur Zwischenprüfung bis 17.02.2021 formlos bei der Rechtsanwaltskammer anmelden.
Die Zwischenprüfung für alle anderen SchülerInnen wird aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage nochmals verschoben. Sie wird voraussichtlich im Frühsommer 2021 stattfinden.
Bitte denken Sie daran, die Bescheinigung über die ärztliche Nachuntersuchung gemäß § 3 Nr. 9 des Berufsausbildungsvertrages i. V. m. § 33 JArbSchG für die noch minderjährigen Auszubildenden rechtzeitig zu übersenden.
01/04/21
Betriebsnummer als notwendige Angabe für die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis
Für Ausbildungsverträge mit vertraglich vereinbartem Ausbildungsbeginn ab dem 01. Januar 2021 muss zwingend eine Betriebsnummer der Ausbildungsstätte gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 10 BBiG i.V.m. § 18 i oder § 18 k des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in das Berufsausbildungsverzeichnis eingetragen werden.
Die Rechtsanwaltskammer benötigt diese Angabe insbesondere zum Führen der Berufsbildungsstatistik, die verpflichtend für das Bundesinstitut für Berufsbildung erstellt werden muss, § 88 Abs. 2 BBiG.
Falls Sie Ihre Betriebsnummer noch nicht kennen sollten, kann diese bei dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Diese vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Hier ist der entsprechende Link zur Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service
Wir bitten um Mitteilung Ihrer Betriebsnummer zusammen mit dem Einreichen der Ausbildungsverträge.
Für Rückfragen steht Ihnen die Ausbildungsabteilung gerne zur Verfügung.
11/19/20
Zwischenprüfung für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten am 27.02.2021
Die Zwischenprüfung für die Auszubildenden zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten findet vorbehaltlich der dann geltenden Corona-Verordnung und des weiteren Infektionsgeschehens am 27.02.2021 von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr statt. Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfung für die Schülerinnen und Schüler der auswärtigen Berufsschulen Ellwangen, Heilbronn und Ulm in den jeweiligen Berufsschulen stattfinden wird. Die schriftliche Ladung zur Zwischenprüfung wird den Auszubildenden rechtzeitig übersandt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bitte denken Sie daran, der RAK Stuttgart die Bescheinigung über die ärztliche Nachuntersuchung gemäß § 3 Nr. 9 des Berufsausbildungsvertrages i. V. m. § 33 JArbSchG für die noch minderjährigen Auszubildenden rechtzeitig zu übersenden.
11/19/20
Abschlussprüfung Sommer 2021 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
Die schriftlichen Abschlussprüfungen zur / zum Rechtsanwalts- fachangestellten finden am 03.05.2021, 05.05.2021 und 06.05.2021 statt.
Das Antragsformular für die Zulassung zur Abschlussprüfung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung am 28.02.2021!
Die Abschlussprüfungen werden auch im Jahr 2021 nach der ReNoPat-Ausbildungsverordnung durchgeführt.
Die mündlichen Prüfungen werden ebenfalls wieder als fallbezogenes Fachgespräch in einer Einzelprüfung mit 15 Minuten pro Prüfling erfolgen. Weitere Informationen zum Ablauf der mündlichen Prüfung erhalten die Auszubildenden mit der Ladung zur Prüfung.
10/02/20
Zwischenprüfung 2020 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der aktuell steigenden Infektionszahlen musste die für den 29.10.2020 geplante Zwischenprüfung bedauerlicherweise abgesagt werden.
Sie wird stattdessen im Frühjahr 2021 stattfinden. Über den neuen Termin werden wir Sie rechtzeitig vorher informieren.
08/04/20
Erste Förderrichtlinie "Ausbildungsplätze sichern"
Die Förderrichtlinie "Ausbildungsplätze sichern" ist am 31.07.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und somit am 01.08.2020 in Kraft getreten.
Für die Gewährung der Ausbildungsprämie muss der Berufsausbildungsbeginn nach dem jeweiligen Ausbildungsvertrag zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. Februar 2021 liegen (Punkt 2.1.2.2). Dies berührt jedoch nicht den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, der auch vor dem 1. August 2020 erfolgt sein kann.
Ferner wird in der Förderrichtlinie klargestellt, dass kein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendungen besteht, sondern der Zuwendungsgeber über die Anträge nach der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Erschöpfung der Mittel entscheiden wird (Punkt 1.6).
Die Bekanntmachung finden Sie hier.
Informationen zur Antragstellung sind hier hinterlegt.
Winter-Abschlussprüfungen 2020 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
Die schriftlichen Winter-Abschlussprüfungen für die Auszubildenden zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten finden vom 03.11. - 05.11.2020 statt.
Die mündlichen Winter-Abschlussprüfungen stehen noch nicht fest. Die genauen Prüfungszeiten werden den Prüflingen gemeinsam mit den Noten der schriftlichen Prüfung postalisch mitgeteilt.
Ausbildungsbündnis beschließt Maßnahmenkatalog
Die Partner des Ausbildungsbündnisses haben eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise für die berufliche Ausbildung beschlossen. Entlassungen von Auszubildenden sollen vermieden und Jugendliche gezielt beim Übergang in die Ausbildung unterstützt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Abschlussprüfungen 2020 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
Die schriftlichen Abschlussprüfungen für die Auszubildenden zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten finden vom 23.06.-25.06.2020 statt.
Die mündlichen Abschlussprüfungen finden vom 22.07.-24.07.2020 statt. Die genauen Prüfungszeiten werden den Prüflingen gemeinsam mit den Noten der schriftlichen Prüfung postalisch mitgeteilt.
FAQ-Liste zu Auswirkungen von Corona auf die Berufsausbildung in den Freien Berufen
Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat eine FAQ-Liste zu den Auswirkungen von Corona auf die Berufsausbildung in den Freien Berufen veröffentlicht.
Die Liste erhalten Sie hier.
Änderungen des Berufsbildungsgesetzes treten am 01.01.2020 in Kraft
Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 ist am 17.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Neuregelungen werden zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Das BMBF hat eine Broschüre mit dem vollständigen Gesetzestext veröffentlicht:
https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer und im Kammerreport 03/2019.
Förderprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ – Förderung bei der Kurzarbeit
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat ein Infoschreiben zur Förderung bei Kurzarbeit sowie ein Merkblatt veröffentlicht.
Corona-Virus – Die Berufsschulen schließen vom 17.03.2020 - 17.04.2020
Aufgrund des Erlasses der Landesregierung vom vergangenen Freitag werden auch die Berufsschulen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom morgigen Dienstag, 17.03.2020, bis nach den Osterferien geschlossen. Die Auszubildenden bekommen jedoch während dieser Zeit von ihren jeweiligen Lehrkräften Aufgaben zugesandt, die sie zu bearbeiten und abzugeben haben. Die Auszubildenden sind für die Zeit der Bearbeitung dieser Aufgaben vom Kanzleibetrieb freizustellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Berufsschulen Stuttgart, Ulm, Ellwangen und Heilbronn.
Fördermaßnahme “Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern”
Ein Angebot für Auszubildende und Ausbilder
Das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH ist Träger der Fördermaßnahme “Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern” des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Das Programm beinhaltet eine kostenlose und vertrauliche Beratungsmöglichkeit für Auszubildende, Ausbilder, Berufsschulen und Eltern. Diese stellt eine Hilfe zur Selbsthilfe insbesondere für die Auszubildenden in allen Themenbereichen dar, die direkt oder indirekt mit der Ausbildung zusammenhängen, also Unterstützungsbedarf beim Lernen, zwischenmenschlicher Kommunikation, finanziellen Schwierigkeiten, Prüfungsangst, Kinderbetreuungsorganisation, sozialen Defiziten etc. haben. Im Rahmen der Beratung arbeiten wir auch eng mit anderen Anbietern von Unterstützungsmöglichkeiten zusammen. Dies können zum Beispiel das Arbeitsamt, die Rentenversicherungsträger, das Jugendamt, die Sozialleistungsträger oder auch private Dienstleister wie die Paulinenpflege sein. Wir vermitteln die Auszubildenden hier weiter oder kooperieren auch direkt mit diesen Anbietern. In vielen Fällen stellen wir quasi die „Zentrale“ für alle Hilfsmaßnahmen dar, wir koordinieren alle nötigen Maßnahmen.
Ausbildern bieten wir Unterstützung in der Ausgestaltung der Ausbildung, der Gestaltung von individuellen Ausbildungsplänen sowie beim Umgang mit schwierigen Situationen im Rahmen der Ausbildung.
Bei Konflikten im direkten Ausbildungsverhältnis können wir auch Mediation anbieten, um das Ausbildungsverhältnis wieder auf den richtigen Kurs zu bringen.
Ziel der Beratung ist insbesondere die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und vorschnellen Ausbildungsplatzwechseln, welche sowohl für Ausbilder wie auch für Auszubildende erhebliche Nachteile bringen.
Die Beratung findet für die Auszubildenden in regelmäßigen Sprechstunden in den Berufsschulen statt. Darüber hinaus erreichen Sie uns jederzeit per Email oder Telefon. Gerne führen wir auch eine Beratung über Videokonferenz durch, um Ihnen lange Anfahrtswege zu ersparen.
Weitere Informationen finden Sie hier: “Ausbildungsbegleitung” und in unserem "Flyer zur Ausbildungsbegleitung".
Ausbildungsbegleitende kostenlose Seminare für Ausbilderinnen/Ausbilder und Auszubildende werden im Rahmen des Programms ebenfalls angeboten. Die Seminare finden Sie hier.
Weiterbildungsstipendium / Begabtenförderung berufliche Bildung
Bewerbungsfrist für das Aufnahmejahr 2021: 31.07.2021
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Aus den Fördermitteln können Stipendiatinnen und Stipendiaten des Programms über einen Förderzeitraum von drei Jahren jährlich bis zu 2.700 Euro, insgesamt also bis zu einem Höchstbetrag von 8.100 Euro, für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildungen gewährt werden. Vom Stipendiaten ist ein Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme zu tragen.
Wer kann sich bewerben?
Es können Bewerber aufgenommen werden, die
- zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen, wenn Anrechnungszeiten, z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit, nachgewiesen werden können
- zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sind. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/innen können nicht aufgenommen werden
und
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) absolviert und die Abschlussprüfung besonders erfolgreich mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgeschlossen haben oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen sind oder
- besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag seines Arbeitgebers oder Berufsschule nachweisen.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht. Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren.
Förderung
Das Stipendium fördert:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Wo ist der Aufnahmeantrag zu stellen?
Bewerben können Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, wenn Ihr Berufsausbildungsvertrag hier eingetragen war. Bei Fragen bezüglich der Bewerbung wenden Sie sich gerne an Frau Zeitler unter der Telefon-Nr. 0711 / 22 21 55-42 oder per E-Mail an hock@rak-stuttgart.de. Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.sbb-stipendien.de/.
Wir weisen im Zusammenhang mit der Einreichung des Aufnahmeantrages und ggf. anschließender Förderung auf die geltenden Datenschutz-Hinweise hin: