Beratung bei Existenzgründung und Praxisbewertung
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart unterstützt als Selbstverwaltungsorgan der Rechtsanwälte ihre Mitglieder und Zulassungsbewerber durch qualifizierte Beratung im Bereich der Kanzlei- und Existenzgründung. Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer zählt die Beratung bei der Erstellung des Businessplans und die Stellungnahme als fachkundige Stelle im Sinne des § 93 SGB III gegenüber der Agentur für Arbeit oder einem Kreditinstitut bei der Beantragung von Gründungszuschuss.
Zur Bewertung von Anwaltskanzleien hat die Bundesrechtsanwaltskammer einen Ausschuss eingerichtet. Der Ausschuss hat Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien veröffentlicht, die immer wieder fortgeschrieben werden (BRAK-Mitteilungen 2004, 222ff.; BRAK-Mitteilungen 2007, 112ff. und BRAK-Mitteilungen 2009, 268 ff.).
Die aktuelle Besetzung des Ausschusses sowie die Ansprechpartnerin bei der BRAK finden Sie hier.