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Beraterpool - Rechtliche Beratung von Schüler- und Juniorfirmen

Die Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge (ifex) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert Projekte, Schüler für das Thema „berufliche Selbstständigkeit“ zu sensibilisieren. Im Projekt „Schüler- und Juniorenfirmen“ erhalten Schüler die Möglichkeit, ihr in der Schule erworbenes Wissen fächerübergreifend und praxisorientiert anzuwenden, indem sie Schüler- bzw. Juniorenfirmen gründen.

Eine Juniorfirma ist ein real existierendes Unternehmen, das am Markt als Anbieter von Waren und Dienstleistungen auftritt. Sie unterscheidet sich damit von einer Übungsfirma, in der betriebliche Vorgänge simuliert werden. Alle Arbeiten werden von den Schülerinnen und Schülern als Mitarbeiter der Juniorfirma übernommen. Grundsätzlich kann die Juniorfirma in jeder nach deutschem Recht möglichen Rechtsform gegründet werden. Eine Juniorfirma kann auch als duale Juniorfirma zusammen mit Ausbildungsbetrieben geführt werden und so schulische und betriebliche Ausbildung ergänzen.

Eine Schülerfirma ist kein reales Unternehmen, sondern ein Schulprojekt mit pädagogischen Zielsetzungen. Die Schule bietet den rechtlichen Schutz für die Durchführung, wenn die Aktivitäten der Schülerfirma als Veranstaltung der Schule anerkannt sind. Die Schülerfirma operiert mit begrenztem Umsatz und Gewinn und orientiert sich an realen Unternehmen. Es werden Produkte geplant, produziert und verkauft bzw. Dienstleistungen angeboten. Alle Arbeiten innerhalb der Schülerfirma werden von den Mitarbeitern selbst übernommen. Beispiele für eine Schülerfirma sind u. a. die Organisation des Pausenverkaufs, der Betrieb des Kopierers in der Schule, die Erstellung der Schülerzeitung etc.

Im Rahmen der Gründung von Schüler- und Juniorfirmen spielen rechtliche Fragestellungen eine große Rolle. Welche Gesellschaftsform ist die richtige für unser Unternehmen? Welche Gesetze habe ich beim Betrieb eines Pausenverkaufs zu beachten? usw.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart möchte dieses Projekt gern unterstützen und hat einen Beraterpool aufgebaut. Sollten auch Sie Interesse haben, Mitglied des Beraterpools zu sein, stehen wir Ihnen telefonisch (0711 / 22 21 55-0) oder per E-Mail (info@rak-stuttgart.de) gerne zur Verfügung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vergütet die Beratung mit einem Betrag von € 50,00 netto pro Beratungsstunde. Die Abrechnung erfolgt über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (ifex – Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge (Ref. 83), Frau Petra Weiniger, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart).

 

Hier finden Schüler die Liste der Rechtsanwaltskammer Stuttgart: Beraterpool-Liste

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