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Schiedsverfahren bei Streit um die Vergütung des Anwalts

Bei Unstimmigkeiten über Anwaltsgebühren bietet die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ein kostenpflichtiges Schiedsverfahren an. Voraussetzung ist das beiderseitige Einverständnis von Rechtsanwalt und Mandant sowie ein schriftlicher Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens bei der Rechtsanwaltskammer. Dem Antrag müssen eine kurze Sachverhaltsschilderung und die streitige Gebührenrechnung beigefügt werden. Über das weitere Vorgehen werden wir Sie schriftlich informieren. Der Schiedsspruch kann für vollstreckbar erklärt werden und ersetzt dann ein Urteil.

Bitte beachten Sie, dass das Schiedsverfahren nicht durchgeführt werden kann, wenn die streitigen Gebühren des Rechtsanwalts ein Verfahren vor Gericht betreffen (1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, 1.0 Einigungsgebühr usw.). Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Hinweisblättern.

Eine rechtlich verbindliche Entscheidung, ob dem Rechtsanwalt bei der Bearbeitung des Mandats oder bei der Abrechnung ein Fehler unterlaufen ist, darf die Rechtsanwaltskammer nicht treffen. Hierüber können letztendlich nur die zuständigen Zivilgerichte im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens entscheiden.

Die Verfahrensordnung des Schiedsgerichts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart erhalten Sie hier. 

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