130 Kolleginnen und Kollegen aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart fanden sich am Abend des 12. April 2016 zur regulären Hauptversammlung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart im Hospitalhof in Stuttgart zusammen.
Vor Beginn des offiziellen Teils der Veranstaltung nahmen die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer und die zahlreichen Ehrengäste aus Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung die Gelegenheit zum Gedankenaustausch während des traditionellen Stehempfangs wahr.
Im Anschluss hieran informierte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für den Verbraucherschutz, Herr Christian Lange, MdB über aktuelle rechtspolitische Themen aus Berlin. Die Neuregelung des Akteneinsichtsrechts und die Pilotisierung der E-Akte in Strafsachen hob Lange ebenso hervor, wie die Reform des Befangenheitsrechts und der Beteiligungsrechte von Strafverteidigern. Im Hinblick auf das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte betonte Lange, dass das tätigkeitsbezogene Zulassungsverfahren ein wichtiger Schritt zur Stärkung der anwaltlichen Selbstverwaltung sei. Er wisse sehr wohl, dass das Gesetz an der einen oder anderen Stelle Fragen offen gelassen habe. Daher bitte er auch ausdrücklich um Rückmeldung aus dem Kreis der Anwaltschaft, wenn Verbesserungsbedarf gesehen werde. Der Gesetzgeber habe genau zu diesem Zweck eine Evaluation des Gesetzes innerhalb von zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten vorgesehen. Im Hinblick auf die Flüchtlingskrise warb Lange dafür, Vormundschaften für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zu übernehmen. Aus seiner Sicht seien Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgrund ihrer beruflichen Vorbildung in besonderem Maße für Übernahme eines solchen Ehrenamtes geeignet.
Stellvertretend für den Justizminister, Herrn Rainer Stickelberger, richtete die Ministerialdirektorin im Justizministerium, Frau Inken Gallner, ein Grußwort an die Kammerversammlung. Sie bedankte sich bei Präsidentin Ulrike Paul für die sehr gute Zusammenarbeit im Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte und regte ebenso den weiteren Dialog zwischen Anwaltschaft und Ministerium bei der Evaluation des Gesetzes an.
Mit Blick auf die aktuellen Pläne der Europäischen Union zur Deregulierung der freien Berufe warnte Inken Gallner vor voreiligen Änderungen im Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. „Das Wirken der Anwaltschaft darf nicht allein mit den Augen des Wettbewerbsschützers gesehen werden. Als unabhängige Organe der Rechtspflege leisten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen immens wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes und zum Funktionieren des Rechtsstaats insgesamt“, so Gallner. Sie verwies beispielhaft auf die deutschen Regelungen zum Fremdbeteiligungsverbot (Pressemitteilung des Justizministeriums vom 12.04.2016).
Im Hinblick auf die derzeitige Diskussion zur passiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erklärte Gallner, dass die passive Nutzungspflicht argumentierbar sei. Das Land Baden-Württemberg werde sich für eine gesetzliche Regelung der passiven Nutzungspflicht des beA einsetzen.
Die anschließende Kammerversammlung stand unter dem Zeichen von Wahlen und Ersatzwahlen zum Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.
Folgende Kolleginnen und Kollegen wurden in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart gewählt:
Für den Landgerichtsbezirk Ellwangen:
- Angela Hubert, Schwäbisch Gmünd
Für den Landgerichtsbezirk Heilbronn:
- Jürgen Herrmann, Heilbronn
Für den Landgerichtsbezirk Stuttgart:
- Dr. Julia Blind, Stuttgart
- Dr. Björn Demuth, Stuttgart
- Dr. Hervé Edelmann, Stuttgart
- Arndt Hengstler, Stuttgart
- Ingrid Hönlinger, Ludwigsburg
- Lars Kuchenbecker, Stuttgart
- Dr. Thomas Leicht, Stuttgart
- Dr. Roman Reiss, Stuttgart
- Dr. Jörg Richardi, Stuttgart
- Dr. Helmut Schuster, Stuttgart
Für den Landgerichtsbezirk Ulm:
- Frank Berger, Ulm
- Roland Spiegel, Ulm (Ersatzwahl)
Darüber hinaus beschloss die Kammerversammlung den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2016. Dieser beträgt für natürliche Personen € 290,00 und für juristische Personen € 485,00. Die weiteren Beschlüsse der Versammlung werden im Kammerreport 02/2016 veröffentlicht werden.
In der konstituierenden Gesamtvorstandssitzung am 25.04.2016 wurde das Präsidium vom Vorstand neu gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:
- Frau Rechtsanwältin Ulrike Paul, Präsidentin
- Herr Rechtsanwalt Prof. Ingo Hauffe, 1. Vizepräsident
- Herr Rechtsanwalt Dr. Frank J. Hospach, 2. Vizepräsident
- Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Sickenberger, Schriftführer
- Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht, Schatzmeister
- Herr Rechtsanwalt Achim Bächle, Präsidiumsmitglied
- Herr Rechtsanwalt Klaus-Dieter Schick, Präsidiumsmitglied
- Herr Rechtsanwalt Lars Kuchenbecker, Präsidiumsmitglied