Am 01.01.2018 tritt die (passive) Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs in Kraft. Zur Inbetriebnahme Ihres beA benötigen Sie eine beA-Basiskarte, die Sie bei der Bundesnotarkammer bestellen können (https://bea.bnotk.de/).
Sie benötigen hierfür Ihre SAFE-ID. Sollte Ihnen die SAFE-ID nicht bekannt sein, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der RAK. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre beA-Karte bis zum 30. September 2017 bestellen sollten. Bei späteren Bestellungen kann die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer nicht sicherstellen, dass Ihre beA-Karte vor dem 01. Januar 2018 geliefert wird.
Informationen zur Bestellung von beA-Karten für die Postfächer von Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten wird die BRAK zur Verfügung stellen, sobald diese Postfächer zur Verfügung stehen.