nachdem die Sicherheitsgutachterin der Bundesrechtsanwaltskammer, die Fa. Secunet, die Beseitigung der zuvor in ihrem Gutachten beschriebenen Schwachstellen bestätigt hatte, konnte beA - wie geplant - wieder online gehen.
Noch vorhandene Schwachstellen der Kategorie B werden im laufenden Betrieb beseitigt, ebenso sie Schwachstelle 4.5.3 (siehe Newsletter 07/2018).
Bitte beachten Sie, dass mit der heutigen Wiederinbetriebnahme auch die passive Nutzungspflicht für das beA wiederaufgelebt ist, d.h., dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ab heute alle im beA eingegangen Schriftstücke gegen sich gelten lassen müssen.
In Baden-Württemberg ist der elektronische Rechtsverkehr seit dem 01.01.2018 eröffnet. Wir haben hierüber im Newsletter 12/2017 berichtet. Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Baden-Württemberg finden Sie auch unter www.ejustice-bw.de/.
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sieht in § 15 EGStPO und in § 134 OWiG Übergangsregelungen vor, mit denen Bund und Länder das Inkrafttreten der neuen Vorschriften zum elektronischen Rechtsverkehr, das eigentlich für den 01.01.2018 vorgesehen ist, durch Rechtsverordnung bis zum 01.01.2020 verschieben können. Vereinzelt und auch beschränkt auf bestimmte Verfahrensordnungen (Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren) wollen Bund- und Länder hiervon Gebrauch machen. Die derzeitigen Vorschriften zum elektronischen Rechtsverkehr gelten dann weiter:
Es ist zu empfehlen, sich vor Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat unter dem Link http://bea.brak.de/achtung-opt-out/ eine Übersicht über die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern zusammengestellt, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit hat. Verbindlich sind nur die Rechtsverordnungen von Bund und Ländern, die voraussichtlich erst Ende Dezember 2017 verkündet werden. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übersendung von Schriftsätzen an das Gericht regelt die ERRV, die zum 01.01.2018 in Kraft tritt.
Unter https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2018/ finden Sie außerdem den Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer mit aktuellen Tipps und Themen rund um das beA.