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Schlichtungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet bei folgenden Sachverhalten ein Schlichtungsverfahren an:

  1. Streitigkeiten zwischen einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und seinem Mandanten über außergerichtliche Gebühren.
  2. Streitigkeiten zwischen einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und seinem Mandanten aus Anlass des Mandats, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bis zum Streitwert von € 15.000,00.
  3. Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Stuttgart


Die aktuelle Schlichtungsordnung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zur Schlichtung von Streitigkeiten nach Ziffer 2 und 3 finden Sie hier.

Zentrale Ombudsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

Für die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Verfahrens im anwaltlichen Berufsrecht die Institution einer zentralen und von den regionalen Rechtsanwaltskammern unabhängigen Ombudsstelle bei der BRAK geschaffen. Diese Schlichtungsstelle bei der BRAK ergänzt bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant die Schlichtungsangebote der regionalen Rechtsanwaltskammern. Schlichter ist Herr Prof. Dr. Reinhard Gaier. Er war Richter am Bundesverfassungsgericht und gehörte dem Ersten Senat an. Nach dem Ende seiner Amtszeit hat er am 01.09.2019 seine Tätigkeit als Schlichter der Rechtanwaltschaft aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie im Internetportal der Bundesrechtsanwaltskammer und unter www.s-d-r.org.