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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist bestrebt, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei gestaltet:

  • Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 sind auf der Website der Rechtsanwaltskammer Stuttgart nicht verfügbar. Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung eines Videos in Gebärdensprache stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der Website der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Daher ist das Bereitstellen eines solchen Videos in Gebärdensprache für die Rechtsanwaltskammer Stuttgart mit einer unverhältnismäßigen Belastung im Sinne von § 10 Abs. 2 L-BGG verbunden und dementsprechend nicht umsetzbar. Alternativ ist die Website über einen sogenannten Screenreader gut lesbar. Für Hör- und Sehgeschädigte sind somit nahezu alle Informationen gut erreichbar
  • Die Audio- und Videobeiträge sind nicht barrierefrei zugänglich.
  • PDF-Dateien und sämtliche andere Drucksachen sind nicht barrierefrei zugänglich. Grund hierfür ist der unverhältnismäßig hohe Aufwand, die Vielzahl der Dateien nachträglich zu bearbeiten.
  • Publikationen im PDF-Format, die zum Download bereitstehen, sind nicht barrierefrei. Dies liegt daran, dass sie bereits in einer bestimmten Form veröffentlicht und gedruckt wurden. Eine Nachbearbeitung ist für solche Dokumente nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
  • Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
  • Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • Audiodeskription für Videos
  • Alternativtexte zu Bildern sind noch nicht vorhanden
  • Bei Bedienelementen fehlen teilweise beschreibende Elemente

 

Rückmeldungen zur Barrierefreiheit und Kontakt

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist bemüht, den barrierefreien Zugang zu ihrer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie uns auf Barrieren hinweisen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@rak-stuttgart.de . Bitte benennen Sie uns das Problem und fügen Sie den Link zur beanstandeten Seite bei. Zuständig ist die:

Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Königstraße 14

70173 Stuttgart

0711/22 21 55 -0

info@rak-stuttgart.de

 

Durchsetzungsverfahren

Falls  die Rechtsanwaltskammer Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 S. 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit antwortet, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg oder an den/die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Abs. 2 L-BGG und § 15 Abs. 3 S. 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 L-BGG wird hingewiesen.