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![]() Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Corona-Pandemie stellt uns alle beruflich und privat vor große Herausforderungen.
Neben den überragend wichtigen Fragen um die Gesundheit und das Leben aller, stellt sich für uns Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Frage, wie es in der nahen Zukunft mit dem Kanzleibetrieb und der Mandatsarbeit weitergeht.
Können wir Anwältinnen und Anwälte unsere Aufgaben als Organ der Rechtspflege in der aktuellen Situation unter den gegebenen Beschränkungen aufrechterhalten?
Die Gerichte im Kammerbezirk haben großenteils auf Notbetrieb umgestellt. Fristenregelungen sind zum Teil unklar. Kostenfestsetzungsverfahren werden nicht weiterbetrieben.
Wie wird es für den Fall, dass die bisherigen Beschränkungen noch verschärft werden?
Vor dem Hintergrund dieser Fragen haben wir uns an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg gewandt.
Von Belang waren dabei insbesondere die Frage nach der Systemrelevanz der Anwaltschaft im Fall einer möglichen Ausgangssperre und die Frage, wie es mit dem Betrieb der Gerichte weitergehen wird.
Das Ministerium hat uns gegenüber erklärt, dass man mit den Gerichten im Dialog sei und diese angehalten seien, alles, was im schriftlichen Verfahren möglich ist, weiterzubetreiben. Die anfänglichen Startschwierigkeiten mit der neuen Situation müssten überwunden werden.
Unser Argument in Bezug auf die Weiterbetreibung der Kostenfestsetzungsverfahren, dass es nicht sein könne, einerseits Nothilfen für Anwälte vorzusehen, andererseits Kostenfestsetzungsanträge nicht zu bearbeiten, wurde vom Ministerium bestätigt. Man werde dafür Sorge tragen, dass auch die Kostenfestsetzungsverfahren weiter betrieben werden.
Im Falle einer Verschärfung der Ausgangssperren sei klar, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiter ihrer Arbeit nachgehen können müssen und auch Kanzleitermine mit Mandaten möglich sein müssen.
Auf Bundesebene hat sich der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Herr Kollege Dr. Ulrich Wessels mit einem Brief an die Bundeskanzlerin gewandt und darin die Einstufung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als systemrelevant gefordert.
Bei allem Verständnis für die Richtigkeit und Wichtigkeit der auf Bundes- und Landesebene getroffenen Maßnahmen zur Rettung und Bewahrung von Leben ist es von erheblicher Bedeutung, in Zeiten der Pandemie und danach die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats zu gewährleisten.
Im Austausch mit den anderen Rechtsanwaltskammern Baden-Württembergs und dem Landesverband der Freien Berufe werden wir auch weiterhin alles tun, um in diesen schwierigen Zeiten die Probleme für die Anwaltschaft so gering wie möglich zu halten, wohlwissend, dass dies leider nur bedingt möglich sein wird.
Die Rechtsanwaltskammer selbst wird im April sowohl die Vereidigungen als auch die Identifizierungsverfahren für die Erlangung der elektronischen Signatur unter Beachtung der Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg fortführen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch weiterhin telefonisch, schriftlich, per beA oder auch per E-Mail zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Ihre -Ulrike Paul- |
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