Nachdem die regulär auf den 09. April 2020 festgelegte Kammerversammlung aufgrund des Lockdowns abgesagt werden musste, konnte die Versammlung am Dienstag, den 28.07.2020 im Hospitalhof in Stuttgart durchgeführt werden.
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens mussten die Mitglieder in diesem Jahr jedoch leider auf den traditionellen Stehempfang, kollegialen Austausch mit Ehrengästen und den Gastvortrag verzichten.
Die Versammlung behandelte die in der Einladung zur Kammerversammlung veröffentlichte Tagesordnung.
Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2020 wurde für natürliche Personen auf 270 EUR festgesetzt und für juristische Personen auf 465 EUR. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Die Aufforderung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird in der 33. Kalenderwoche versandt.