Diese Website verwendet Cookies.

Diese Webseite verwendet Cookies, die personenbezogene Daten verarbeiten. Diese sind notwendig, um Ihnen unsere Webseite fehlerfrei, einschließlich des Login-Bereichs anbieten zu können.

RAK Stuttgart

Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts

Höhere Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel ab 01.01.2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab dem 01.01.2026 gelten höhere Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel!

Amtsgerichte werden für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig sein. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig sind.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.brak.de/newsroom/news/zivilgerichtsbarkeit-hoehere-wertgrenzen-fuer-zustaendigkeit-und-rechtsmittel-ab-112026/