Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab dem 01.01.2026 gelten höhere Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel!
Amtsgerichte werden für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig sein. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig sind.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.brak.de/newsroom/news/zivilgerichtsbarkeit-hoehere-wertgrenzen-fuer-zustaendigkeit-und-rechtsmittel-ab-112026/