Diese Website verwendet Cookies.

Diese Webseite verwendet Cookies, die personenbezogene Daten verarbeiten. Diese sind notwendig, um Ihnen unsere Webseite fehlerfrei, einschließlich des Login-Bereichs anbieten zu können.

RAin Ulrike Paul erneut Präsidentin

„Die Systemrelevanz der Anwaltschaft ist notwendige Konsequenz der Garantien des Rechtsstaats“

„Die Systemrelevanz der Anwaltschaft ist notwendige Konsequenz der Garantien des Rechtsstaats“
Rechtsanwältin Ulrike Paul ist am 19.05.2020 als Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Stuttgart wiedergewählt worden. Die in Esslingen geborene Wirtschaftsstrafrechtlerin steht seit dem Jahr 2012 an der Spitze der Rechtsanwaltskammer und ist seit 2015 Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltkammer in Berlin.


„Der Rechtsstaat braucht eine starke und unabhängige Anwaltschaft. Die Corona-Pandemie hat uns dies eindringlich vor Augen geführt. Die Anwaltschaft ist in dieser Krise besonders gefordert. Die Anerkennung der Systemrelevanz der Anwaltschaftschaft war daher eine logische aber auch eine unbedingt notwendige Konsequenz“, so Paul. „Die Systemrelevanz der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sichert in der aktuellen Situation primär die anwaltliche Berufsausübung und damit den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht. In der Folge muss und wird sie aber auch bei der Diskussion um die Zulässigkeit und die Grenzen von Legal Tech, der Frage von angemessenen Honoraren sowie für den Fall von noch stärker einschneidenden Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung, die hoffentlich nicht erforderlich werden, für die Frage der Aufrechterhaltung der Möglichkeit anwaltlicher Berufsausübung usw. Bedeutung haben“, ist Paul überzeugt.


„Vielfach wird die aktuelle Krise auch als Chance gesehen, die neuen Technologien bis hin zu virtuellen Gerichtsverhandlungen den Weg ebnet. Bei aller Euphorie dürfen wir dabei die Errungenschaften des Rechtsstaats nicht aus dem Blick verlieren und müssen immer hinterfragen, was jede einzelne Maßnahme für unsere rechtsstaatlichen Garantien bedeutet. So enthielt der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits-und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) eine Regelung, wonach die Durchführung arbeitsgerichtlicher Verhandlungen vom Gericht als Videokonferenz angeordnet werden können. § 128 a der Zivilprozessordnung enthält bereits jetzt eine ähnliche Regelung, wobei hier allerdings das Einverständnis der Prozessbeteiligten Voraussetzung für die Durchführung der Verhandlung mittels Bild- und Tonübertragung notwendig ist. Dies ist sinnvoll und gibt den Parteien Entscheidungsfreiheit. Dem Mandanten muss die Möglichkeit gegeben sein mit seinem Prozessbevollmächtigten während der Verhandlung zu sprechen. Er muss auch die Möglichkeit haben, dass die Öffentlichkeit der Verhandlung hergestellt wird. All diese rechtsstaatlichen Garantien werden den Parteien mit der gerichtlichen Anordnung von Videokonferenzen genommen. Aus diesem Grund hat sich die Rechtsanwaltskammer Stuttgart erfolgreich gegen diese Regelung im Referentenentwurf eingesetzt, so Paul weiter.


„Es ist keine Frage“ stellt Paul klar: „die Anwaltschaft steht grundsätzlich hinter den zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen. Im Einzelfall muss aber genau hingeschaut werden, welche Auswirkungen diese Maßnahmen auch in Zukunft für den Rechtsstaat haben und hier sind wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege im Allgemeinen und die anwaltliche Selbstverwaltung im Besonderen gefordert, aufmerksam zu sein und sich für die Garantien des Rechtsstaats stark zu machen. Insbesondere muss klar sein, dass die Maßnahmen zeitlich befristet und stets verhältnismäßig sein müssen.“

Das neu gewählte Präsidium setzt sich wie folgt zusammen:

  • 1. Ulrike Paul (Präsidentin)
  • 2. Professor Ingo Hauffe (1. Vizepräsident)
  • 3. Dr. Frank J. Hospach (2. Vizepräsident)
  • 4. Dr. Markus Sickenberger (Schriftführer)
  • 5. Dr. Thomas Leicht (Schatzmeister)
  • 6. Achim Bächle (Beisitzer)
  • 7. Klaus-Dieter Schick (Beisitzer)
  • 8. Lars Kuchenbecker (Beisitzer)
  • 9. Dr. Julia Blind (Beisitzerin)

Die Pressemitteilung im PDF-Format erhalten Sie hier