Mit dem beA-Newsletter 2/2025 hatte die Bundesrechtsanwaltskammer darauf hingewiesen, dass voraussichtlich ab Herbst 2025 das Kartenlesegerät cyberJack secoder der Firma REINER SCT für Arbeiten im beA nicht mehr genutzt werden kann.
Wir möchten Sie daran erinnern, Ihr Gerät möglichst frühzeitig auszutauschen, damit Sie über ein Gerät verfügen, über das Sie mit Ihrer beA-Karte weiterhin das beA-System nutzen können. Wir dürfen auf die Hinweise des beA-Anwendersupports verweisen, dort erhalten Sie auch Informationen darüber, wie Sie erkennen, um welchen Gerätetyp es sich bei dem von Ihnen genutzten Lesegerät handelt und ob es von der Abkündigung betroffen ist.