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RAK Stuttgart

Neue Fortbildungsabschlüsse für ReFas

Mehr Spezialisierung, mehr Karrierewege

Die berufliche Fortbildung im Rechtswesen wird neu aufgestellt: Neben zwei neuen Abschlüssen als Berufsspezialist bzw. Berufsspezialistin wird mit dem Bachelor Professional im Rechtswesen eine weitere Qualifikationsstufe geschaffen. Die neuen Fortbildungsverordnungen gelten seit dem 3.9.2026. Für den bisherigen Abschluss geprüfter Rechtsfachwirt/geprüfte Rechtsfachwirtin gelten Übergangsregelungen.

Mehr Informationen finden Sie hier.