Allgemeines und Prüfungsrelevantes für den/die "angehende/n" geprüfte/n Rechtsfachwirt/in
Die Rechtsanwaltskammer ist zuständige Stelle für die Abnahme der Prüfung für den anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin". Die Prüfungsordnung und aktuelle Informationen zu laufenden Prüfungskampagnen sowie den Prüfungsantrag erhalten Sie in unserem Downloadbereich.
Geprüfte Rechtsfachwirte leiten, organisieren und verwalten Anwaltskanzleien. Sie managen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und leisten qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld. Rechtsfachwirte haben mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung ihre Qualifikation in folgenden Handlungsbereichen nachgewiesen:
- Büroorganisation und -verwaltung
- Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
- Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht
- Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht