11.08.2021
Fragebogen zur Erfassung der Verpflichteten 2020
Hier erhalten Sie den Fragebogen zur Erfassung der Verpflichteten 2020.
22.07.2021
Registrierungspflicht nach § 45 GwG – Informationen der FIU
Mit der Novellierung des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) zum 01.01.2020 wurde für Verpflichtete unter anderem die Pflicht zur elektronischen Registrierung bei der FIU eingeführt (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG). Hierfür stellt die FIU das elektronische Meldeportal goAML Web zur Verfügung. Die Pflicht zur Registrierung besteht mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch ab dem 01.01.2024.
Weitere Informationen finden Sie hier.
08.02.2021
Musterrisikoanalysen individuell oder Kanzlei/Unternehmen gem. § 5 GwG
Hier finden Sie die Musterrisikoanalysen für eine Kanzlei / ein Unternehmen gem. § 5 GwG und für eine individuelle Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gem. § 5 GwG.
Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwG-MeldV-Immobilien)
Am 01.10.2020 ist die Verordnung zu den nach Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien-GwGMeldV-Immobilien) in Kraft getreten. Die Verordnung führt zu einer deutlichen Erweiterung der Meldepflichten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei Erwerbsvorgängen im Immobilienbereich. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart wird hierzu noch aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise bereitstellen, um Sie bei der Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise werden wir auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Stuttgart im Bereich Geldwäscheaufsicht veröffentlichen.Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin, dass die Abgabe einer Meldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen über das offizielle Meldeportal (goAML) erfolgen muss und eine einmalige Registrierung des Berufsträgers voraussetzt. Es wird empfohlen die Registrierung möglichst zeitnah vorzunehmen, um bei Vorliegen eines meldepflichtigen Sachverhalts unnötige Verzögerungen bei der Abgabe der Meldung zu vermeiden.
Weiterführende Links:
- Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien–GwGMeldV-Immobilien
- Meldeportal der FIU
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG
Geldwäscheaufsicht
Allgemeines / Merkblätter
- Bekanntmachung der Anordnung nach § 7 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG)
- Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Stuttgart zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG)
- Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz
- Hinweise auf Verstöße gegen das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG)
- Nationale Risikoanalyse
- FATF - Leitfaden zum risikobasierten Ansatz für Angehörige der Rechtsberufe
- FATF - Guidance for a Risk-Based Approach for Legal Professionals
- FATF - Guidance for a Risk-Based Approach for Trust & Company Service Providers
- Muster-Risikoanalyse gemäß § 5 GwG