Berufsrechtliche Gesetzestexte
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
- Bekanntmachung der Anordnung nach § 7 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG)
- Zu den Verhaltensempfehlungen der BRAK für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB
Hinweis: Das Bundeskriminalamt unterrichtet passwortgeschützt über neuere Entwicklungen der Geldwäschebekämpfung (www.bka.de unter Financial Intelligence Unit). Das Passwort kann bei der Geschäftsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer abgefragt werden.
Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Berufsrechtliche Informationspflichten
Zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Hinweis: Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger regelmäßig oder auf Anforderung zu Verfügung stellen muss. Die Verordnung ist eine Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie und gilt auch für Rechtsanwälte.
§ 5 Telemediengesetz (TMG)
In § 5 Telemediengesetz (TMG) sind die Informationenpflichten des Rechtsanwaltes festgelegt, die er zu beachten hat, wenn er eine Kanzleihomepage betreibt. Das Gesetz verpflichtet Rechtsanwälte unter anderem zur Angabe von Kontaktdaten, unter denen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme möglich ist, zur Angabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer und zu einem Hinweis auf die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen. Für letzteres lässt das TMG einen Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz genügen. Die BRAK gestattet ausdrücklich eine Verlinkung auf die Rubrik „Berufsrecht“.