
Vermittlung zwischen Mitgliedern
Die Rechtsanwaltskammer kann bei Streitigkeiten zwischen Kollegen, die der Rechtsanwaltskammer Stuttgart angehören, als Vermittlerin nach § 73 Abs. 2 Nr. 2 BRAO tätig werden. Erforderlich ist hierzu ein förmlicher Antrag eines Mitglieds. Die Rechtsanwaltskammer hat insbesondere die Befugnis, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten. Dieses Vorgehen ist insbesondere bei der Auseinandersetzung von Kanzleien eine gute Möglichkeit, den Streit beizulegen.