Aufladeverfahren für beA-Signaturkarten hat begonnen
Wer eine beA-Karte mit Signaturfunktion bestellt hat, muss das qualifizierte Signaturzertifikat auf die Karte aufladen. Ab Ende Juli schreibt die BNotK die Besteller individuell an und bereitet sie auf die nächsten Schritte vor, die für dieses Aufladeverfahren durchzuführen sind. Im Wesentlichen sind folgende Schritte zu beachten:
Zunächst ist online ein signaturrechtlicher Antrag zu stellen, der mit den bereits bekannten Daten vorausgefüllt ist. Anschließend ist nach dem Signaturrecht zwingend eine individuelle Identifizierung des Karteninhabers erforderlich. Diese erfolgt bei einem Notar mittels Unterschriftenbeglaubigung oder in einigen Kammerbezirken bei der Rechtsanwaltskammer. Nähere Informationen zum KammerIdent-Verfahren finden Sie unter https://bea.bnotk.de/kammerident/.
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart wird ab September dieses Jahres das Kammerident-Verfahren für ihre Mitglieder in der Geschäftsstelle in Stuttgart durchführen. Wenn Sie das Identifizierungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer durchführen lassen möchten, bitten wir Sie um Anmeldung unter tresko@rak-stuttgart.de. Sie erhalten dann von uns einen Termin, an dem das Verfahren in der Geschäftsstelle durchgeführt werden kann.
Nach erfolgreicher Identifizierung erhält der Karteninhaber eine elektronische Mitteilung mit einer detaillierten Beschreibung, wie er das qualifizierte elektronische Zertifikat auf seine beA-Karte aufladen kann. Eine Software hierfür stellt die Zertifizierungsstelle der BNotK zur Verfügung. Die PIN für das qualifizierte elektronische Zertifikat wird ebenfalls elektronisch übermittelt. Nähere Informationen finden Sie unter: https://bea.bnotk.de/documents/FAQ_beA_Nachladeverfahren.pdf.