Aktuell verschickt die Bundesrechtsanwaltskammer an alle in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die persönliche Antragsnummer für den Antrag der Sicherheitskarte (beA-Karte).
Die beA-Karte muss dann mit Ihrer persönlichen Antragsnummer bei der Bundesnotarkammer (Kartenhersteller) unter der Internetadresse www.bea.bnotk.de bestellt werden.
Bei der Bestellung ist die persönliche Antragsnummer anzugeben, damit die Karte Ihrem künftigen beA-Postfach eindeutig zugeordnet werden kann.
Sie können die beA-Karte als Basiskarte bestellen oder als vollwertige Signaturkarte.
Die beA-Karte Basis ist notwendig für die Erstregistrierung sowie die weitere Anmeldung zum Postfach, damit Sie ab dem 01.01.2016 die empfangenen Nachrichten lesen können. Eine Signaturkarte ist erforderlich, um ab 2016 auch Nachrichten aus dem beA-Postfach zu versenden und Schriftstücke bei den Gerichten einzureichen, die bereits am elektronischen Postverkehr teilnehmen. Die Signaturfunktion kann auch mittels einer anderen evtl. bereits vorhandenen Signaturkarte erfolgen.
Im Rahmen des Bestellvorgangs müssen Sie eine gültige E-Mail-Adresse für die weitere Korrespondenz angeben, sowie eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilen.
Die E-Mail-Adresse muss nicht personenbezogen sein, es reicht die Angabe einer Kanzlei-E-Mail-Adresse. Die E-Mailadresse ist nur für den Bestellprozess und wird nicht in das Anwaltsverzeichnis übernommen.
Erforderlich ist desweiteren ein Kartenlesegerät. Die Bundesnotarkammer bietet zwei Kartenlesegeräte zum Kauf an. Diese können Sie mit der beA-Karte zusammen bestellen. Sie können aber auch ein vorhandenes Gerät nutzen oder anderweitig ein Gerät kaufen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kartenlesegerät mit einem Tastaturblock, dem sog. PIN-Pad ausgestattet ist und in Deutschland für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur zugelassen ist.
Die Auslieferung der bestellten beA-Karten erfolgt ab Oktober 2015. Anschließend erhalten Sie von der Bundesnotarkammer mit persönlichem Anschreiben per Post Ihre PIN-Nummer.
Auf das beA-Postfach können Sie dann direkt über das Internet mit einem sog. Webclient oder mittels einer Kanzleisoftware zugreifen. In beiden Fällen sind für die Anmeldung zwei voneinander unabhängige Sicherungsmittel erforderlich (sog. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Das gilt für Postfachinhaber, genauso aber auch für zugriffberechtigte nicht anwaltliche Mitarbeiter. Sicherungsmittel für den Zugriff auf ein beA-Postfach sind
a) die beA-Karte oder Softwarezertifikate und
b) die jeweils dazugehörige PIN-Nummer.
Für Fragen zum Bestellverfahren und zu den beA-Karten hat die Bundesnotarkammer eine E-Mailadresse bea@bnotk.de und für Eilfälle eine Telefonnummer 0800 - 3550 100 eingerichtet.
Informationen zum beA selbst stehen Ihnen unter www.bea.brak.de zur Verfügung.
Hier erhalten Sie ein Muster dieses Schreibens zur Ansicht.
Wir danken der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, die uns diesen Beitrag freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.