Nachdem immer wieder Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland berichtet haben, dass Auslandsüberweisungen zum einen schwierig durchzuführen sind, zum anderen auch mit hohen Kosten verbunden sind, haben sich die vier Baden-Württembergischen Rechtsanwaltskammern darum bemüht, eine Lösung zu finden - wir konnten bei der LB-BW ein Konto eröffnen, für das keine Gebühren verrechnet werden. Für die Auslandsüberweisungen muss die Hälfte der Gebühren bezahlt werden. Diese sind aber nach Summen abgestuft. Daher halten wir es für sinnvoll, dass wir auf diesem Konto die Spenden jeweils eine Woche sammeln und dann die Überweisung auf das Konto der Ukrainian National Bar Association vornehmen. Dies hat zum einen den Vorteil, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht den schwierigen Weg über eine Auslandsüberweisung gehen müssen, zum andern aber auch, dass wir Gebühren sparen und damit die den Ukrainern zur Verfügung stehenden Nettobeträge entsprechend höher sind.