Beschwerden über Rechtsanwaltsgebühren
Wenn Sie als Mandant Zweifel an der Honorarrechnung Ihrer Rechtsanwältin/Ihres Rechtsanwalts haben, können Sie sich schriftlich oder per Fax, an die Rechtsanwaltskammer Stuttgart wenden. Telefonische Auskünfte zu Ihrem Anliegen können nicht beantwortet werden.
Bei Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt über die Höhe des Anwaltshonorars kann die Rechtsanwaltskammer auf Antrag die Angemessenheit von Gebühren, die nicht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens angefallen sind (außergerichtliche Gebühren) im Rahmen eines kostenpflichtigen Schiedsverfahrens prüfen. Für Gebühren, die im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens angefallen sind, steht Ihnen das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG bei dem Gericht des Ausgangsstreits zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsanwaltskammer nicht befugt ist, Ihnen allgemeine Rechtsfragen zu beantworten bzw. allgemeinen Rechtsrat zu erteilen. Hierfür sind ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuständig. Die Rechtsanwaltskammer kann Ihnen daher keine Auskunft darüber geben wie in einem konkreten Streitfall vorzugehen ist.