Schlichtungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet bei folgenden Sachverhalten ein Schlichtungsverfahren an:
- Streitigkeiten zwischen einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und seinem Mandanten über außergerichtliche Gebühren.
- Streitigkeiten zwischen einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und seinem Mandanten aus Anlass des Mandats, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bis zum Streitwert von € 15.000,00.
- Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Die aktuelle Schlichtungsordnung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zur Schlichtung von Streitigkeiten nach Ziffer 2 und 3 finden Sie hier.