Sondernewsletter der RAK Stuttgart für März 2020

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

innerhalb einer Woche hat sich unser Leben aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus drastisch verändert. Die Landesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus effektiv zu verlangsamen.

Diese Maßnahmen treffen das Wirtschaftsleben in einem Ausmaß, das wir bisher noch nicht abschließend einschätzen können. Die Justiz hat auf „Notbetrieb“ umgeschaltet. Gerichtstermine werden aufgehoben, Fristen in der Regel großzügig verlängert. Bzgl. Notfristen verweist die Justiz auf die Vorschriften zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Was das im Einzelfall konkret bedeutet, bleibt aber offen. Für das Strafverfahren ist ein Gesetz in Vorbereitung, das es erlaubt, Strafverfahren wegen der Pandemie auszusetzen. Feststeht, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen in ihrer Existenz bedroht sehen. Mandanten bleiben aus Sorge um ihre Gesundheit aus, Mandate aus Wirtschaft und Industrie werden aufgrund der Krisensituation gekündigt, andere haben Beratungsbedarf, aber Liquiditätsengpässe. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer appelliert nachdrücklich an Bund und Länder, das Überleben der Kanzleien sicherzustellen. Die entsprechende Pressemitteilung der BRAK finden Sie hier. Auf Landesebene setzt sich insbesondere der Landesverband der Freien Berufe (LfB) unter der Führung unseres Vorstandsmitglieds, Herrn Kollegen Dr. Björn Demuth, dafür ein, dass auch die Freien Berufe an den von Bund und Land getroffenen wirtschafts-, -finanz- und steuerpolitischen Maßnahmen vollumfänglich teilhaben. 

Als Rechtsanwaltskammer Stuttgart werden wir uns auch in den Zeiten der Krise für unsere Mitglieder engagieren. Wir werden Sie über aktuelle berufspolitische Entwicklungen ebenso informieren wie über die Möglichkeiten von wirtschafts-, arbeitsmarkt- und finanzpolitischen Unterstützungsleistungen. Hierzu haben wir auf unserer Homepage unter www.rak-stuttgart.de eine Sammlung von Links mit weiterführenden Informationen zusammengestellt. Auch in diesem dritten Sondernewsletter anlässlich der Corona-Krise erhalten Sie weitere aktuelle Informationen, die im Zusammenhang mit dem Virus stehen bzw. mit den Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus.

Da im Moment niemand weiß, ob es eine Ausgangssperre gibt und wie diese aussehen würde, haben wir uns beim Ministerium vorsorglich dafür eingesetzt, dass Anwältinnen und Anwälten und ihren Mitarbeitern der Weg in die Kanzleien möglich bleibt.

Um unsere Mitglieder zu schützen, hat sich das Präsidium der RAK Stuttgart entschlossen, die für den 21.04.2020 terminierte Kammerversammlung zu verlegen. Einen neuen Termin werden wir Ihnen rechtzeitig bekanntgeben. Die elektronischen Wahlen zum Gesamtvorstand sind unabhängig von der Kammerversammlung und können daher in der Zeit vom 22.04.2020 – 07.05.2020 online durchgeführt werden. Die Wahlunterlagen werden in der kommenden Woche versandt.

Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Stuttgart wird ihren Geschäftsbetrieb in der aktuellen Situation so gut wie möglich aufrechterhalten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir zur Eindämmung der Verbreitung des Virus auch hier die Außenkontakte möglichst reduzieren und zum Beispiel die Identifizierungsverfahren bis auf weiteres nicht durchführen. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind für Sie jedoch telefonisch, per E-Mail () oder auch per beA erreichbar.

Zur Überwindung der Krise wird von entscheidender Bedeutung sein, dass es gelingt, mit den getroffenen, einschneidenden Maßnahmen die Ausbreitung des Virus zu verlangsam. Hier sind die Unterstützung und Solidarität jedes einzelnen gefragt. Wir alle sind aufgefordert, uns an die vorgegebenen Maßnahmen zu halten und unsere sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Abstandhalten heißt in diesen Zeiten, unsere Nächstenliebe zu zeigen.

Bleiben Sie alle gesund!

 

Ihre

 

-Ulrike Paul-

Änderung der Strafprozessordnung wegen der Corona-Pandemie

Das Bundesjustizministerium (BMJV) bereitet eine Regelung im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung vor, um zu verhindern, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Epidemie neu begonnen werden müssen.

Die Pressemitteilung des BMJV finden Sie unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031720_Strafprozesse.html

Ergänzter Hinweis des Direktors des Amtsgerichts Göppingen

Das Amtsgericht Göppingen bleibt vom 17.03.2020 bis voraussichtlich 19.04.2020 grundsätzlich geschlossen.

Öffentliche Verhandlungen bleiben selbstverständlich weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich.

Verhandlungen finden jedoch nur in Ausnahmefällen statt.

Derzeit sind nur zwei Haftsachen terminiert.

Die Abteilungen arbeiten nur mit Mindestbesetzungen weiter.

In unaufschiebbaren und dringenden Fällen sind wir wie folgt erreichbar:

Montag bis Freitag:

09:00-12:00 Uhr telefonisch unter 07161/63-2435

oder

poststelle@aggoeppingen.justiz.bwl.de

Faktenblatt der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Unter dem folgenden Link finden Sie ein Faktenblatt der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg mit Hilfsangeboten für Unternehmen und auch für Freiberufler, die durch das Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Erleichterung der Kommunikation in Zeiten der Corona-Krise – Bitte der Präsidentin des OLG Stuttgart

Unter diesem Link veröffentlichen wir ein Schreiben der Präsidentin des OLG Stuttgart.

Aktuelle Informationen des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Baden-Württemberg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Unter https://www.vw-ra.de/ finden Sie aktuelle Informationen des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Baden-Württemberg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

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