Newsletter der RAK Stuttgart für April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für April 2021.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Quach gerne per E-Mail () oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-31 zu Verfügung.

Präsidentin Ulrike Paul im Podcast der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Präsidentin der RAK Stuttgart, Frau Rechtsanwältin Ulrike Paul, über straf- und steuerrechtliche Themen, über Al Capone, Hunde und den Placebo-Effekt von Schneeketten. Den Podcast finden Sie unter https://brak.de/service/podcast/

Juristischen Referenten (m/w/d)

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist eine moderne und serviceorientierte Berufsorganisation mit über 7.700 Mitgliedern. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie insbesondere für die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, für die Vergabe der Fachanwaltsbezeichnungen. Die Rechtsanwaltskammer übt die Berufsaufsicht über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm aus und ist zuständige Stelle für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten sowie für die Durchführung der Prüfungen zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zum geprüften Rechtsfachwirt/zur geprüften Rechtsfachwirtin.

Für die Mitarbeit in der Geschäftsstelle suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

                                 Juristischen Referenten (m/w/d) in Vollzeit

Weitere Informationen finden Sie hier.

Höherpriorisierung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nach der Impfverordnung des Landes Baden-Württemberg

Das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass nach der neuen Coronavirus-Impfverordnung vom 8. Februar 2021 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 einen Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität haben können. Nach § 6 Abs. 4 Satz 2 der Verordnung sei zudem davon auszugehen, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Nachweis der Anspruchsberechtigung selbst ausstellen können.

Darüber hinaus hat sich die RAK Stuttgart für die Einstufung der in Betreuungsverfahren tätigen Kolleginnen und Kollegen in die höchste Prioritätsgruppe, entsprechend den Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichtern Baden-Württembergs, eingesetzt. Diese werden zu der Personengruppe gezählt, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind (§ 2 Nr. 2 CoronaImpfV) und haben deshalb einen Anspruch auf eine Schutzimpfung höchster Priorität (Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg vom 25.01.2021).

Sobald hierzu neue Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

  • Schreiben vom Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg
  • Verordnung zum Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus
  • Verordnung zum Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus mit Begründung

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung(Corona-ArbSchV) - Aktualisierte Informationen des Ausschusses Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer

Beigefügt finden Sie die aktualisierten Informationen des Ausschusses Arbeitsrecht zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV).

Anlass der Aktualisierung war, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1) durch Artikel 1 der Verordnung vom 11.03.2021 (BAnz AT 12.03.2021 V1) geändert wurde (siehe BRAK-Nr. 168/2021 v. 17.03.2021).

Die Änderungsverordnung ist am 13.03.2021 in Kraft getreten.

  • Informationen des Ausschusses Arbeitsrecht der BRAK (Stand: März 2021)
  • Verweis auf die Homepage der BRAK

Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ verlängert

Zuständig für die Anträge auf die Förderleistungen und deren Bewilligung ist die jeweilige Agentur für Arbeit. Die Antragsformulare können online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit aufgerufen werden.

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem beim BMAS.

  • Bekanntmachung der Zweiten Änderung der Ersten Förderrichtlinie

BGH bestätigt Sicherheitsarchitektur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

Hier erhalten Sie die Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer.

Presseerklärung

Konjunkturbefragung der Freien Berufe

Im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) führt das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg auch in diesem Frühjahr eine Konjunkturbefragung der Freiberufler in Deutschland durch.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Meinung der Freiberufler zu ihrer gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage und zu den kurz- und mittelfristigen Erwartungen von großer (politischer) Bedeutung.

Der BFB unterstützt die (anonyme und auf eine Dauer von zehn Minuten angelegte) IFB-Konjunkturbefragung und würde sich über Ihre Teilnahme freuen. Die Teilnahme ist bis zum 02.05.2021 hierüber möglich.

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