Das Ministerium für Soziales und Integration und Senioren und das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg bieten auch dieses Jahr zwei interdisziplinäre Tagungen zum Thema "Elternkonsens" an.
Interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Familienrecht sind sehr herzlich zu den Veranstaltungen am 7. November 2020 in Schwetzingen und 25. November 2020 in Bad Boll eingeladen.
Der Streit um das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder steht häufig im Zentrum der Auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Die betroffenen Kinder sind doppelt belastet: Sie leiden nicht nur unter der Trennung ihrer Eltern, sondern auch unter einem langwierigen und konfliktreichen Gerichtsverfahren.
In vielen Familiengerichtsbezirken im Land arbeiten die am Sorge- und Umgangsrechtsstreit beteiligten Professionen nach der Verfahrenspraxis Elternkonsens. Durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen soll eine Kooperation der Eltern im Interesse des Kindeswohls erreicht werden. Die Eltern sollen gemeinsam und eigenständig die elterliche Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen und mit Hilfe der beteiligten Berufsträger eine einvernehmliche und tragfähige Lösung finden. Die Grundsätze des Elternkonsens-Verfahrens sind auf https://elternkonsens.de/elternkonsens/ näher dargestellt.
Um die beteiligten Berufsgruppen über diese Schlichtungspraxis zu informieren und den Kontakt zwischen ihnen zu fördern, bieten das Ministerium für Soziales und Integration und das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg seit 2005 interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht, Familienrichterinnen und - richter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen und Sachverständige an.
Die Veranstaltung richtet sich dabei sowohl an Rechtsanwältinnen und -anwälte, die bereits mit der Verfahrenspraxis Elternkonsens vertraut sind, als auch an solche, die sich hierüber erstmals informieren möchten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in der Tagungsstätte kostenlos verpflegt. Reisekosten können leider nicht erstattet werden. Darüber hinaus-gehende Tagungskosten entstehen nicht. Interessentinnen bzw. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 7. August 2020 per E-Mail unter der Adresse unter Verwendung des Anmeldeformulars zu melden.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann noch nicht abschließend beurteilt werden, mit welcher Personenzahl die Veranstaltungen durchgeführt werden können. Es wird daher darauf verzichtet, feste Platzkontingente zu vergeben. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Teilnehmerauswahl durch das Ministerium der Justiz und für Europa erfolgen. Verbindlich wird die Anmeldung daher erst mit dem Erhalt eines Einladungsschreibens.