Newsletter der RAK Stuttgart für Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für Juni 2020.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Zeitler gerne per E-Mail (zeitler@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-33 zur Verfügung.

Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO während der Corona-Pandemie

Aus dem Kreis unserer Mitglieder erreichen uns zahlreiche Anfragen zum Umgang der Rechtsanwaltskammer Stuttgart mit der Fortbildungsverpflichtung gemäß § 15 FAO während der Corona-Pandemie. Hintergrund der Anfragen ist, dass in den vergangenen vier Monaten Fortbildungen nicht als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden konnten.  

Die als Präsidentenkonferenz durchgeführte Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich in ihrer Sitzung am 22.06.2020 des Themas angenommen. Nach der Beschlusslage wird von der generellen Fortbildungspflicht in diesem Jahr im Hinblick auf die Corona-Pandemie keine Ausnahme gemacht. Es bleibt unverändert bei der Fortbildungsverpflichtung aus § 15 FAO. 

Auch wenn die Anbieter von Fachanwaltsfortbildungen nach und nach den Präsenzbetrieb wieder aufnehmen, weisen wir in diesem Zusammenhang gerne daraufhin, dass Sie gemäß § 15 Abs. 2 FAO auch die Möglichkeit haben, Ihrer Fortbildungspflicht durch Teilnahme an Online-Seminaren nachzukommen. Anders als für die Fortbildung durch Selbststudium gemäß § 15 Abs. 4 FAO gilt für die Online-Fortbildung auch keine Beschränkung auf 5 Zeitstunden. Voraussetzung für die Anerkennung als Fortbildung im Sinne von § 15 FAO  ist, dass die Online-Fortbildung die Möglichkeit der Interaktion mit dem Referenten und den Teilnehmern bietet und ein Nachweis darüber erbracht wird, dass Sie durchgängig an der Fortbildung teilgenommen haben. 

Darüber hinaus dürfen Sie Ihre Fortbildung mit bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolvieren. Hierfür müssen Sie eine Lernerfolgskontrolle absolvieren (§ 15 Abs. 4 FAO).

Schließlich besteht alternativ die Möglichkeit, wissenschaftlich zu publizieren.

Überbrückungshilfe - BRAK fordert erneut die Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung beinhaltet ein umfassendes Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen. Hierzu wurden Eckpunkte der „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" veröffentlicht.  Vorgesehen ist, dass lediglich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer im Rahmen des Antragstellungsverfahrens zur „Überbrückungshilfe“ tätig werden sollen. Ein sachlicher Grund, weshalb Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem Bereich nicht tätig werden dürfen, besteht nicht.

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mit Schreiben vom 23.06.2020 an die Bundesjustizministerin, den Bundesfinanzminister und den Bundeswirtschaftsminister die Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der „Überbrückungshilfe“ gefordert und dieser Forderung mit weiterem Schreiben vom 07.07.2020 erneuert.  

Die neue Corona-Überbrückungshilfe kann ab dem 10. Juli 2020 (nur durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer) über die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Der Bund schließt einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Deshalb wird das Land Baden-Württemberg diese Förderlücke schließen und – wie schon bei der Soforthilfe Corona – auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier. 

Weiterführende Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer und auch auf der Seite der RAK Stuttgart. 

Liquiditätskredit Plus und Sofortbürgschaften

Die Covid-19-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf alle unsere Lebensbereiche. Die Politik hat mit einem Schutzschirm für Beschäftigte und Unternehmen ein Paket geschnürt, um Unternehmen durch diese schwierige Phase zu bringen.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat weitere Maßnahmen über die L-Bank auf den Weg gebracht. In diesem Infobrief sind die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.buergschaftsbank.de/hilfspaket-corona-krise.

Ab dem 15. Juli können zudem Soloselbstständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zum zehn Beschäftigten Sofortbürgschaften beantragen. 

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link.

Positionspapier der BRAK: Prioritäten für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft

Die BRAK hat am 02.07.2020 eine Presseerklärung veröffentlicht mit dem Titel: "Positionspapier der BRAK: Prioritäten für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft".

Die Presseerklärung finden Sie hier. 

8. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2020 - Kolleginnen und Kollegen gesucht!

Der Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis geht in die 8. Runde. Auch im Jahr 2020 wird wieder anhand eines fiktiven Falles ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert. Dabei sollen Studierende als Interessenvertreter einen zivilrechtlichen Fall mit Bezug zum anwaltlichen Berufsrecht rechtlich analysieren, Beweismittel würdigen und Rechtsmeinungen formulieren. Die teilnehmenden Teams müssen zunächst eine Klageschrift verfassen und sodann auf die Klage eines anderen Teams schriftlich erwidern. 

Der Wettbewerb wird wie in den Jahren zuvor durch das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht unter Leitung von Professor Dr. Christian Wolf in Hannover organisiert. Die Covid-19-Pandemie stellt den Lehrstuhl dabei vor große Herausforderungen. Dennoch gibt es in diesem Jahr eine Neuerung, um die Teams bestmöglich zu unterstützen. So findet am 13. und 14.06.2020 erstmals ein Seminar „Coaching for Coaches“ statt. Dabei werden den Coaches Wissen, Tipps und Tricks vermittelt, um auf den Moot-Court-Fall vorzubereiten. Zudem werden Lernvideos auf YouTube und anderen Lernplattformen mit wertvollen Hinweisen zur Verfügung gestellt. 

Zur erfolgreichen Durchführung des Wettbewerbs ist die Unterstützung durch Praktiker unerlässlich. Der Fall wurde am 25.06.2020 veröffentlicht; Anfang September erhält sodann jeder Korrektor jeweils zwei aufeinander bezugnehmende Kläger- und Beklagtenschriftsätze, die bis zum 20.09.2020 zu bewerten sind. 

Der Soldan Moot Court soll auch in diesem Jahr nach Möglichkeit seinen Abschluss mit den mündlichen Verhandlungen in Hannover vom 01. bis zum 03.10.2020 finden. Es bleibt abzuwarten, ob die Corona-Pandemie dies zulässt. Anderenfalls ist geplant, wie es auch § 128a ZPO für Gerichte vorsieht, Onlineverhandlungen durchzuführen. Auch hierfür wird die Unterstützung von Praktikern, sei es als Richter oder Juror, benötigt. 

Der Soldan Moot bietet die Möglichkeit, mit sehr engagierten Studierenden in Kontakt zu treten und Kanzleinachwuchs zu rekrutieren, aber auch, sie frühzeitig mit dem Kammerwesen vertraut zu machen. 

Viele weitere Informationen finden Sie auf http://www.soldanmoot.de/ 
Für die Teilnahme als Richter, Juror und/oder als Korrektor der Schriftsätze können Sie sich ganz einfach und schnell online anmelden:https://soldanmoot.de/soldan-moot-2020/#anmeldung

Gemeinsame Tagung des Justizministeriums und des Ministeriums für Soziales und Integration BW zum Thema: „Elternkonsens - Interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes“- am 07.11.2020 in Schwetzingen

Das Ministerium für Soziales und Integration und Senioren und das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg bieten auch dieses Jahr zwei interdisziplinäre Tagungen zum Thema "Elternkonsens" an. 

Interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Familienrecht sind sehr herzlich zu den Veranstaltungen am 7. November 2020 in Schwetzingen und 25. November 2020 in Bad Boll eingeladen.

Der Streit um das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder steht häufig im Zentrum der Auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Die betroffenen Kinder sind doppelt belastet: Sie leiden nicht nur unter der Trennung ihrer Eltern, sondern auch unter einem langwierigen und konfliktreichen Gerichtsverfahren.

In vielen Familiengerichtsbezirken im Land arbeiten die am Sorge- und Umgangsrechtsstreit beteiligten Professionen nach der Verfahrenspraxis Elternkonsens. Durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen soll eine Kooperation der Eltern im Interesse des Kindeswohls erreicht werden. Die Eltern sollen gemeinsam und eigenständig die elterliche Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen und mit Hilfe der beteiligten Berufsträger eine einvernehmliche und tragfähige Lösung finden. Die Grundsätze des Elternkonsens-Verfahrens sind auf https://elternkonsens.de/elternkonsens/ näher dargestellt.

Um die beteiligten Berufsgruppen über diese Schlichtungspraxis zu informieren und den Kontakt zwischen ihnen zu fördern, bieten das Ministerium für Soziales und Integration und das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg seit 2005 interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht, Familienrichterinnen und - richter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen und Sachverständige an.

Die Veranstaltung richtet sich dabei sowohl an Rechtsanwältinnen und -anwälte, die bereits mit der Verfahrenspraxis Elternkonsens vertraut sind, als auch an solche, die sich hierüber erstmals informieren möchten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in der Tagungsstätte kostenlos verpflegt. Reisekosten können leider nicht erstattet werden. Darüber hinaus-gehende Tagungskosten entstehen nicht. Interessentinnen bzw. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 7. August 2020 per E-Mail unter der Adresse unter Verwendung des Anmeldeformulars zu melden. 

Aufgrund der Corona-Pandemie kann noch nicht abschließend beurteilt werden, mit welcher Personenzahl die Veranstaltungen durchgeführt werden können. Es wird daher darauf verzichtet, feste Platzkontingente zu vergeben. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Teilnehmerauswahl durch das Ministerium der Justiz und für Europa erfolgen. Verbindlich wird die Anmeldung daher erst mit dem Erhalt eines Einladungsschreibens.

  • Tagesordnung 7. November 2020 in Schwetzingen
  • Tagesordnung 25. November 2020 in Bad Boll
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