Newsletter der RAK Stuttgart für Juni 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für Juni 2021.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Quach gerne per E-Mail () oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-31 zu Verfügung.

Kostenfreie Veranstaltung für Ausbilder/Ausbildungsbetriebe - Workshop: Erstellen und Umsetzen eines betriebsindividuellen Ausbildungsplans in der Kanzlei

Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet im Rahmen des Programms "Erfolgreich ausgebildet" kostenfreie Seminare für Ausbilder an.

In diesem Präsenzseminar am Donnerstag, den 01.07.2021, 15:00 Uhr - 19:00 Uhr erhalten die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart Informationen über die Erstellung und Umsetzung eines betriebsindividuellen Ausbildungsplan in der Kanzlei.

Es referieren Frau Nicole Klein (Gepr. Rechtsfachwirtin und Mediatorin) und Frau Manuela Ernst (Gepr. Rechtsfachwirtin).

Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Umfrage über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Anwaltschaft

Die Bundesrechtsanwaltskammer möchte die Situation der Anwaltschaft in – und später nach der Corona-Krise – weiterhin aktiv begleiten und die Entwicklungen mit einer dritten Umfrage überprüfen.

Die Umfrage ist hier erreichbar und nimmt nur wenige Zeit in Anspruch. Alle Daten werden selbstverständlich anonymisiert erhoben.

Die Teilnahme ist bis zum 14.06.2021 möglich. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe.

Hier gelangen Sie zur Umfrage

Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien - Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht

Steuerliche Betriebs- bzw. Außenprüfungen können jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt treffen. Die Finanzverwaltung kann solche Prüfungen auch in Anwaltskanzleien, d. h. bei Berufsgeheimnisträgern, durchführen.

Bei den betroffenen Kanzleiinhabern besteht oftmals eine gewisse Unsicherheit, ob dem Betriebsprüfer Zutritt zu den Kanzleiräumen gewährt werden muss, welche Mitwirkungspflichten bestehen, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen und inwieweit sie sich auf ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen dürfen oder sogar müssen.

Im Rahmen des Beitrags werden anhand der gesetzlichen Vorgaben sowie der geltenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Handlungsmöglichkeiten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dargestellt.

  • Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht
  • Verweis auf die Homepage der BRAK

Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC-6) – Aktualisierung der Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht

Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, das die Richtlinie (EU) 2018/822 („DAC-6“) in nationales Recht umsetzt, führt eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. Diese Regelungen gelten seit dem 01.07.2020. Rechtsanwälte sind dann, wenn sie als sogenannte Intermediäre auftreten, gefordert, grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb der gegebenen Fristen elektronisch zu melden.

Dies gilt auch dann, wenn sie selbst nicht steuerrechtlich beraten, sondern "nur" eine von anderen Personen entwickelte Struktur umsetzen; auch in diesem Fall können sie Intermediär und damit mitteilungspflichtig sein.

  • Aktualisierten Handlungshinweise „DAC-6 –Die Handlungspflichten gelten. Was ist wann zu tun?“
  • Anwendungsschreiben des BMF
  • Verweis auf die Homepage der BRAK
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