Newsletter der RAK Stuttgart für März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für März 2020.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Zeitler gerne per E-Mail (zeitler@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-33 zur Verfügung.

Ergebnis der Wahlen zum Vorstand und Präsidium der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Die Wahl zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart 2020 ist abgeschlossen. Von 7.660 Wahlberechtigten haben 962 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 12,56 %.

Es waren 13 Vorstandsmitglieder zu wählen. Gewählt wurden folgende Kolleginnen und Kollegen mit der jeweiligen Stimmverteilung (alphabetische Reihenfolge):

Ziffer

Name, Vorname

 

1.

Dr. Blind, Julia

 

2.

Dr. Demuth, Björn

 

3.

Prof. Dr. Edelmann, Hervé

 

4.

Fingerle, Sonja Maria

 

5.

Hönlinger, Ingrid

 

6.

Dr. Jürschik, Corina

 

7.

Klingenberg, Mechthild

 

8.

Kuchenbecker, Lars

 

9.

Dr. Leicht, Thomas

 

10.

Dr. Reiss, Roman

 

11.

Dr. Rothenburg, Vera

 

12.

Dr. Schuster, Helmut

 

13.

Soergel, Andreas Tim

 

 

Vorstand und Präsidium der RAK Stuttgart gratulieren allen neu- und wiedergewählten Vorstandsmitgliedern herzlich zur Wahl und danken an dieser Stelle nochmals allen nunmehr ehemaligen Vorstandsmitgliedern für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand der RAK Stuttgart und wünschen beruflich und privat viel Erfolg und alles Gute.

Nicht mehr für den Vorstand kandidiert haben Frau Kollegin Angela Clausen (Schwäbisch Gmünd), Herr Kollege Arndt Hengstler (Stuttgart), Herr Kollege Joachim Herrmann (Heilbronn) und Herr Kollege Dr. Jörg Richardi (Stuttgart). Aus dem Vorstand ebenfalls ausgeschieden ist Herr Kollege Frank Berger (Ulm).

In seiner konstituierenden Sitzung wählte der Gesamtvorstand am Dienstag, den 19. Mai 2020 aus seiner Mitte das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Die Präsidiumsmitglieder wurden wie folgt gewählt:

  • Präsidentin: Ulrike Paul
  • 1. Vizepräsident: Prof. Ingo Hauffe
  • 2. Vizepräsident: Dr. Frank J. Hospach
  • Schriftführer: Dr. Markus Sickenberger
  • Schatzmeister: Dr. Thomas Leicht
  • 1. Beisitzer: Achim Bächle
  • 2. Beisitzer: Klaus-Dieter Schick
  • 3. Beisitzer: Lars Kuchenbecker
  • 4. Beisitzerin: Dr. Julia Blind

Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld

Rückwirkend zum 1. März 2020 ist die "Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung)" in Kraft getreten. 

Die Verordnung erhalten Sie hier.

Hinweise für im Migrationsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Vertretung von Mandanten in Ankerzentren und während der Direktanhörung

Der Ausschuss Migrationsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat die beigefügten Hinweise für im Migrationsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Vertretung von Mandanten in Ankerzentren und während der Direktanhörung erarbeitet.

Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte, hier: Aktualisierte Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht – Stand: März 2020

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat seine umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte überarbeitet und dabei insbesondere die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Die Handlungshinweise (Stand: März 2020) erhalten Sie in der Anlage.

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis aufzeigen.

Fortbildungspflicht in Zeiten der Corona-Krise

Fachanwältinnen und Fachanwälten fehlt infolge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen aktuell die Möglichkeit, Präsenzveranstaltungen zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO zu besuchen. Bisher ist nicht klar, ob und welche Regelungen es hierzu geben wird. Sinnvoll ist es daher, schon jetzt im Rahmen des Möglichen die Fortbildungspflicht zum Beispiel durch Online-Seminare und im Selbststudium zu erbringen. Zahlreiche Veranstalter bieten inzwischen Online-Kurse, Webinare, Online-Vorträge und ähnliche Formate an, die den Anforderungen des § 15 FAO hinreichend Rechnung tragen. Informationen dazu und zu den Möglichkeiten, die Fortbildungspflicht (teilweise) im Wege des Selbststudiums oder durch wissenschaftliche Publikationen zu erfüllen, hat die BRAK auf ihrer Website zusammengestellt.

Auch das Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart bietet inzwischen Online-Seminare an.

Weiterführende Links:

  • Informationen der BRAK zur FAO
  • https://www.rak-fortbildungsinstitut.de/
  • eLearning-Angebote des DAI
  • Website des DAI
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