Newsletter der RAK Stuttgart für Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für Mai 2020.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Zeitler gerne per E-Mail (zeitler@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-33 zur Verfügung.

Ergebnis der Wahlen zum Vorstand und Präsidium der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Die Wahl zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart 2020 ist abgeschlossen. Von 7.660 Wahlberechtigten haben 962 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 12,56 %.

Es waren 13 Vorstandsmitglieder zu wählen. Gewählt wurden folgende Kolleginnen und Kollegen mit der jeweiligen Stimmverteilung (alphabetische Reihenfolge):

Ziffer

Name, Vorname

 

1.

Dr. Blind, Julia

 

2.

Dr. Demuth, Björn

 

3.

Prof. Dr. Edelmann, Hervé

 

4.

Fingerle, Sonja Maria

 

5.

Hönlinger, Ingrid

 

6.

Dr. Jürschik, Corina

 

7.

Klingenberg, Mechthild

 

8.

Kuchenbecker, Lars

 

9.

Dr. Leicht, Thomas

 

10.

Dr. Reiss, Roman

 

11.

Dr. Rothenburg, Vera

 

12.

Dr. Schuster, Helmut

 

13.

Soergel, Andreas Tim

 

 

Vorstand und Präsidium der RAK Stuttgart gratulieren allen neu- und wiedergewählten Vorstandsmitgliedern herzlich zur Wahl und danken an dieser Stelle nochmals allen nunmehr ehemaligen Vorstandsmitgliedern für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand der RAK Stuttgart und wünschen beruflich und privat viel Erfolg und alles Gute.

Nicht mehr für den Vorstand kandidiert haben Frau Kollegin Angela Clausen (Schwäbisch Gmünd), Herr Kollege Arndt Hengstler (Stuttgart), Herr Kollege Joachim Herrmann (Heilbronn) und Herr Kollege Dr. Jörg Richardi (Stuttgart). Aus dem Vorstand ebenfalls ausgeschieden ist Herr Kollege Frank Berger (Ulm).

In seiner konstituierenden Sitzung wählte der Gesamtvorstand am Dienstag, den 19. Mai 2020 aus seiner Mitte das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Die Präsidiumsmitglieder wurden wie folgt gewählt:

  • Präsidentin: Ulrike Paul
  • 1. Vizepräsident: Prof. Ingo Hauffe
  • 2. Vizepräsident: Dr. Frank J. Hospach
  • Schriftführer: Dr. Markus Sickenberger
  • Schatzmeister: Dr. Thomas Leicht
  • 1. Beisitzer: Achim Bächle
  • 2. Beisitzer: Klaus-Dieter Schick
  • 3. Beisitzer: Lars Kuchenbecker
  • 4. Beisitzerin: Dr. Julia Blind

 

Neue Kontaktdaten des beA-Service Desk/Anwendersupport ab dem 02.06.2020

Ab dem 02.06.2020 08:00 Uhr wird das beA-Service Desk, die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das beA, unter folgenden Kontaktdaten erreichbar sein:

Telefon: 030-21787017 
E-Mail:    
Service-Portal: https://portal.beasupport.de  

Ab dem 02.06.2020 erhält wie bisher jeder Hinterleger einer Störungsmeldung automatisch eine E-Mail, die über Zugriffsmöglichkeiten auf das neue Service-Portal informiert, um den Bearbeitungsstand einsehen zu können. Zugriffsdaten zum bisherigen Service-Portal werden nicht übernommen.

Jeder Hinterleger einer Support-Anfrage erhält weiterhin automatisch eine E-Mail, die über die Zugriffsmöglichkeiten auf das neue Service-Portal informiert, damit der Bearbeitungsstand verfolgt werden kann. Die Zugriffsdaten zum bisherigen Service-Portal werden nicht übernommen.

Alle Nutzer des beA, die eine Support-Anfrage bis zum Stichtag beim bisherigen Dienstleister platziert haben, die noch nicht abschließend bearbeitet wurde, werden per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert werden.

Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat seine umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte aktualisiert und dabei insbesondere die Ausführungen zur Ist-Versteuerung überarbeitet. Die Handlungshinweise (Stand: Mai 2020) erhalten Sie in der Anlage.

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis aufzeigen.

Young Lawyers Contest 2021

Im Februar fand das Finale des Wettbewerbs für junge Anwälte statt, der Young Lawyers Contest, in dem internationale Teams eine mündliche Debatte über Grundrechte führten, sich im Verhandeln im Gesellschaftsrecht übten und einen Moot Court im Bereich Strafrecht abhielten. Weitere Informationen über den vergangenen Wettbewerb finden Sie auf der  Website des Veranstalters. 

Für den Fall, dass einige junge Mitglieder die Chance verpasst haben, am letzten Wettbewerb teilzunehmen, können wir Ihnen mitteilen, dass die Europäische Rechtsakademie (ERA) eine Neuauflage des Wettbewerbs abhalten wird. Dieser wird wieder gemeinsam von der ERA und der Warschauer Anwaltskammer ausgerichtet und in der Organisation vom CCBE unterstützt und ist ebenfalls wieder kofinanziert durch das Justice Programme der Europäischen Union 2014-2020. 

So soll jungen Anwälten es ermöglicht werden, in einem internationalen Team praktische Fragen des Europarechts zu erarbeiten. Junge Anwälte der europäischen Anwaltskammern haben somit die einmalige Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen, ihr kritisches Denkvermögen sowie ihre Kommunikationsfähigkeiten zu fördern, und wichtige Beziehungen für ihre weitere Karriere zu entwickeln. 

Nach einer der ersten Runde, die schriftlich abgehalten wird, folgt ein anderthalbtägiges Event, welches in den Tagungsräumen der ERA in Trier abgehalten vom 4.-5. Februar 2021 abgehalten wird. Auf dem Programm stehen hier wieder die Verteidigung der schriftlichen Arbeiten, Verhandeln und schließlich mündliche Plädoyers vor einer Jury. 

Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme, welches zur Anerkennung über die Fortbildung bei der jeweiligen Anwaltskammer eingereicht werden kann (abhängig von den Regeln der jeweiligen Anwaltskammer) und eine Mitgliedschaft in der Friends of ERA Association für ein Jahr und die damit verbundenen  Mitgliedervorteile. Die Mitglieder der beiden Finalisten-Teams erhalten einen Gutschein für die Teilnahme an einer ERA-Konferenz ihrer Wahl im Jahr 2021. 

Reise- und Unterbringungskosten werden den ausgewählten Teilnehmern erstattet. Weitere Details über den Wettbewerb, die Auswahlprozedur und die Teilnahme können der Young Lawyers Contest Website entnommen werden.

Anmeldungen werden bis zum 1. Juli 2020 entgegen genommen. 

Gemeinsame Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer und des des Fortbildungsinstituts der RAK Stuttgart mit der Landeskirchenstiftung und dem Netzwerk Stiftungsforum zum Stiftungsrecht für Notar*innen, Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen

Auf die gemeinsame Veranstaltung zum Stiftungsrecht möchten wir Sie gern aufmerksam machen. 

Aufgrund er aktuellen Hygienevorschriften findet das Seminar anders als im Ausschreibungstext angegeben im Haus der Katholischen Kirche, Königstraße 7 in 70173 Stuttgart statt.

Die Zahl der Teilnehmer ist auf 50 begrenzt. 

Anmeldungen zur Veranstaltung bitte unter diesem Link.

Projekt „ Erfolgreich ausgebildet- Ausbildungsqualität sichern“

Das Projekt „ Erfolgreich ausgebildet- Ausbildungsqualität sichern“  ist auch während der Corona-Pandemie für Ausbilder und Auszubildende da.

Neben individueller Beratung werden Seminare und Coachings sowohl als Präsenzveranstaltung als auch online angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.

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