Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg verdoppelt die Förderung der Verbundausbildung. Für viele Betriebe ist es schwierig, die durch die Ausbildungsordnungen vorgesehenen Ausbildungsleistungen allein zu erbringen. Eine Lösung besteht darin, Teile der Ausbildung auszugliedern und in einem anderen Betrieb durchführen zu lassen (Verbundausbildung). Ausbildende Betriebe, die für mindestens 20 Wochen ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb oder einer Bildungseinrichtung ausbilden lassen, erhalten statt 2.000 Euro ab sofort 4.000 Euro pro Auszubildender oder Auszubildendem. Kurzarbeitende Betriebe, die für mindestens vier Wochen ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb ausbilden lassen, werden nun mit 2.000 Euro gefördert. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen aus den Freien Berufen.
Hier finden Sie ein Merkblatt mit weiteren Informationen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat einen neuen Förderaufruf „Berufsausbildung 4.0 - Innovation in der digitalen Beruflichen Orientierung und in der digitalen überbetrieblichen Berufsausbildung“ veröffentlicht. Die Bedeutung virtueller und digitaler Elemente bei Maßnahmen der Beruflichen Orientierung und Ausbildungsvermittlung sowie für die überbetriebliche Ausbildung hat – nicht zuletzt in Folge der Corona-Pandemie – stark zugenommen. Der Trend zur digitalen Ansprache und zu digitalen Lerninhalten wird sich weiter fortsetzen. Mit dem Förderaufruf will das Wirtschaftsministerium Innovationen in der digitalen Beruflichen Orientierung und Ausbildungsvermittlung sowie in der überbetrieblichen Ausbildung unterstützen.
Die Förderkonditionen finden Sie hier.
Die Antragsfrist endet am 29. Oktober 2021.