Newsletter der RAK Stuttgart für September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für September 2021.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Quach gerne per E-Mail () oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-31 zu Verfügung.

Rückgang der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten - Befragung der Anwaltschaft

Das Bundesministerium der Justiz hat den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Handelsrecht der Universität Halle (Saale) beauftragt, die Ursachen für den Rückgang der Klageeingangszahlen bei den Zivilgerichten zu erforschen. Es geht in diesem Forschungsprojekt um die Bedeutung und Rolle der Justiz in Deutschland und damit um den Rechtsstandort Deutschland. Das Projekt wird maßgebliche Anregungen für die zukünftige Entwicklung und Gestaltung der deutschen Ziviljustiz, Gerichtsorganisation und des Verfahrensrechts geben. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind bei dem Projekt entscheidend auf die Einschätzung durch die Anwaltschaft angewiesen. Es geht darum herauszufinden, wie sich das Klageverhalten in der Bevölkerung und der anwaltliche Rat verändert haben, und welchen Hindernissen die Anwaltschaft in zivilgerichtlichen Verfahren regelmäßig begegnet.

Die Inhaberin des Lehrstuhls Frau Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich und die Mitglieder des Forschungsteams, würden sich freuen, wenn Sie sich an der Umfrage beteiligen. Die Beantwortung des Fragebogens, der sich hauptsächlich an Anwältinnen und Anwälte richtet, die in Zivilsachen tätig sind, wird ca. 5 Minuten in Anspruch nehmen.  

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt finden Sie hier.

Mitgliederkommunikation zum beA

In der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 4/2021) wurden zwei Beiträge von Rechtsanwältin Julia von Seltmann, zur aktueller Rechtsprechung zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten beim Versand per beA und zu den neuen Berufspflichten in Bezug auf das beA in Urlaubs- und Vertretungsfällen sowie einen Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke zu den neuen besonderen elektronischen Postfächern für Steuerberaterinnen und Steuerberater (beSt) sowie für Bürgerinnen, Bürger und Organisationen (eBO) veröffentlicht.

Wir haben Sie mit unserem Sondernewsletter zu den neuen Berufspflichten in Urlaubs- und Vertretungsfällen informiert. Hinweise zur Einrichtung von Vertretern im beA finden Sie unter https://portal.beasupport.de/external/knowledge-base/article/198.

Förderprogramme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg - Verbundausbildung und Förderaufruf Berufsausbildung 4.0

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg verdoppelt die Förderung der Verbundausbildung. Für viele Betriebe ist es schwierig, die durch die Ausbildungsordnungen vorgesehenen Ausbildungsleistungen allein zu erbringen. Eine Lösung besteht darin, Teile der Ausbildung auszugliedern und in einem anderen Betrieb durchführen zu lassen (Verbundausbildung). Ausbildende Betriebe, die für mindestens 20 Wochen ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb oder einer Bildungseinrichtung ausbilden lassen, erhalten statt 2.000 Euro ab sofort 4.000 Euro pro Auszubildender oder Auszubildendem. Kurzarbeitende Betriebe, die für mindestens vier Wochen ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb ausbilden lassen, werden nun mit 2.000 Euro gefördert. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen aus den Freien Berufen.

Hier finden Sie ein Merkblatt mit weiteren Informationen.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat einen neuen Förderaufruf „Berufsausbildung 4.0 - Innovation in der digitalen Beruflichen Orientierung und in der digitalen überbetrieblichen Berufsausbildung“ veröffentlicht. Die Bedeutung virtueller und digitaler Elemente bei Maßnahmen der Beruflichen Orientierung und Ausbildungsvermittlung sowie für die überbetriebliche Ausbildung hat – nicht zuletzt in Folge der Corona-Pandemie – stark zugenommen. Der Trend zur digitalen Ansprache und zu digitalen Lerninhalten wird sich weiter fortsetzen. Mit dem Förderaufruf will das Wirtschaftsministerium Innovationen in der digitalen Beruflichen Orientierung und Ausbildungsvermittlung sowie in der überbetrieblichen Ausbildung unterstützen.

Die Förderkonditionen finden Sie hier.

Die Antragsfrist endet am 29. Oktober 2021.

Information des Amtsgerichts Waiblingen

"Kein barer Zahlungsverkehr mehr ab dem 18.10.2021

Da die Nutzung der Gerichtszahlstelle seit der verpflichtenden Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Justiz immer weiter rückläufig war, wird die Zahlstelle beim Amtsgericht Waiblingen mit Zustimmung des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg mit Ablauf des 31.10.2021 aufgelöst.

Ab 18.10.2021 kann bereits kein barer Zahlungsverkehr mehr erfolgen.
Auch der Erwerb von Gerichtskostenmarken ist dann hier nicht mehr möglich.

Bitte nutzen Sie möglichst den unbaren Zahlungsverkehr (Überweisung oder Lastschrift).

Bareinzahlungen sind ab dem 18.10.2021 nur noch bei der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Stuttgart möglich.

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:15 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr - 12:30 Uhr"

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