Sondernewsletter der RAK Stuttgart für August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Sondernewsletter für August 2020.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Zeitler gerne per E-Mail (zeitler@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-33 zur Verfügung.

Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der „Überbrückungshilfe“ - Antragstellung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ab dem 10.08.2020 möglich!

In ihrer heutigen Pressemitteilung erklärt die Bundesrechtsanwaltskammer, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitgeteilt habe, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten die Corona-Überbrückungshilfen beantragen wollen, ab dem 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des BMWi anmelden können. Erfreulicherweise sei zudem eine Verlängerung der Frist zur Antragstellung bis zum 30.09.2020 geplant.

Die Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie hier.

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