Sondernewsletter der RAK Stuttgart zu Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung ab dem 01.08.2021

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Sondernewsletter der RAK Stuttgart zu den ab 01.08.2021 geltenden Neuregelungen der BRAO.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Quach gerne per E-Mail () oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-31 zu Verfügung.

Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung sind zum 01.08.2021 in Kraft getreten. Neue Berufspflichten bei der Vertreterbestellung!

Am 01.08.2021 sind mit den Gesetz zur Änderung des notariellen Berufsrechts und anderer Vorschriften Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie auszugsweise zusammengefasst.

Eine wesentliche Änderung steht im Zusammenhang mit der Vertreterbestellung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Grundsätzlich entfällt bei der Vertreterbestellung die Anzeigepflicht gegenüber der Rechtsanwaltskammer. Gleichzeitig ist der Vertretene verpflichtet, dem Vertreter den Zugang zu seinem beA einzuräumen. Die Vertretung muss dabei mindestens befugt sein, Posteingänge zur Kenntnis zu nehmen und elektronische Empfangsbekenntnisse abzugeben.

Die Neuregelungen der BRAO sind im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Zusammenfassung der Neuregelung und weitere Hinweise finden Sie hier.

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