Sondernewsletter der RAK Stuttgart für März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den Sondernewsletter der RAK Stuttgart für März 2020. Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Zeitler gerne per E-Mail (zeitler@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55 - 33 zur Verfügung.

Corona-Virus – Pressemitteilung des Justizministeriums

Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus hat der Minister der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Herr Guido Wolf, MdL Maßnahmen empfohlen, die in der Pressemitteilung unter

https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Minister+Wolf+zu+weiteren+Corona-Massnahmen+in+Justiz+und+Justizvollzug/?LISTPAGE=1825757 zusammengefasst sind.

Corona-Virus – Hinweise und Linksammlung der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Hinweise und eine Sammlung von hilfreichen Links auf ihrer Homepage veröffentlicht. Gerne verweisen wir hierauf unter dem folgenden Link.

Corona-Virus – Merkblatt der RAK München

Die Rechtsanwaltskammer München hat ein umfangreiches Merkblatt mit Hinweisen zum Corona-Virus veröffentlicht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Verbindlichkeit. Gerne weisen wir Sie auch auf dieses Merkblatt hin. Sie finden es unter dem folgenden Link.

Corona-Virus – Verlegung der für den 21.04.2020 geplanten Kammerversammlung

Aufgrund der aktuellen Situation wird die für den 21.04.2020 geplante Kammerversammlung auf einen noch zu bestimmenden anderen Termin in diesem Jahr verlegt.

Die elektronischen Wahlen zum Gesamtvorstand werden wie in den Wahlbekanntmachungen ausgeschrieben vom 22.04.2020 - 07.05.2020 stattfinden.

Corona-Virus – Die Berufsschulen schließen vom 17.03.2020 - 17.04.2020

Aufgrund des Erlasses der Landesregierung vom vergangenen Freitag werden auch die Berufsschulen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom morgigen Dienstag, 17.03.2020, bis nach den Osterferien geschlossen. Die Auszubildenden bekommen jedoch während dieser Zeit von ihren jeweiligen Lehrkräften Aufgaben zugesandt, die sie zu bearbeiten und abzugeben haben. Die Auszubildenden sind für die Zeit der Bearbeitung dieser Aufgaben vom Kanzleibetrieb freizustellen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Berufsschulen Stuttgart, Ulm, Ellwangen und Heilbronn.

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