Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Rechtsanwältin Ulrike Paul, hatte sich mit Schreiben vom 20.04.2020 an den Minister der Justiz und für Europa, Herrn Guido Wolf, MdL, gewandt und sich bei ihm für die Anerkennung der Systemrelevanz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eingesetzt.
„Infolge der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie steige der Bedarf der Bevölkerung an anwaltlicher Beratung. Damit die anwaltlichen Dienstleistungen von den Rechtsuchenden wieder umfassend wahrgenommen werden können, sei es dringend notwendig, die Notbetreuung auf die Kinder von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu erweitern“, so die Präsidentin der RAK Stuttgart in ihrem Schreiben an Herrn Minister Wolf.
Seit dem 27.04.2020 zählen Anwälte und Notare nun auch zur kritischen Infrastruktur und können unter den Voraussetzungen von § 1 b der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an der erweiterten Notbetreuung teilhaben.
„Die Systemrelevanz der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bringt in der aktuellen Situation primär bei der Kinderbetreuung Entlastung. In der Folge muss und wird sie aber auch bei der Diskussion um die Zulässigkeit und die Grenzen von Legal Tech, der Frage von angemessenen Honoraren sowie für den Fall von noch stärker einschneidenden Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung, die hoffentlich nicht erforderlich werden, für die Frage der Aufrechterhaltung der Möglichkeit anwaltlicher Berufsausübung usw. Bedeutung haben“, ist Paul überzeugt.
Das Antwortschreiben von Herrn Minister Guido Wolf, MdL, haben wir hier für Sie veröffentlicht.