Die Vorgaben aus der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie bedeuten immer mehr Sorgfaltspflichten und Meldepflichten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
In einem Online-Seminar am 25.11.2020 erhalten Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart Informationen darüber, wann sie als Verpflichtete im Sinne des GwG zu behandeln sind und welche Sorgfalts- und Meldepflichten sie treffen.
Es referiert Frau Rechtsanwältin Ulrike Paul, Fachanwältin für Strafrecht und Präsidentin der RAK Stuttgart.
Das Seminar wird mit 2 FAO-Stunden für alle Fachanwaltschaften ausgewiesen.
Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.