Sondernewsletter der RAK Stuttgart für November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Sondernewsletter für November 2021.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Quach gerne per E-Mail () oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-31 zu Verfügung.

Impfaktion in der Geschäftsstelle der RAK Stuttgart am 8. Dezember 2021 und am 8. Januar 2022

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet eine CORONA-Impfaktion in den Räumen der Geschäftsstelle der RAK Stuttgart am Mittwoch, 8. Dezember 2021 und Samstag, 8. Januar 2022 an. Der Zugang erfolgt über die Stephanstraße 25 in 707174 Stuttgart. Das Angebot richtet sich sowohl an die Mitglieder der RAK Stuttgart, als auch an deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Alle Impfungen erfolgen mit BioNTech/Pfizer (Comirnaty) gegen SARS-CoV.2.

Es sind alle Impfarten möglich, also

  • Erstimpfung (ab 12 Jahren, auch Schwangere & Stillende)
  • Zweitimpfung (nach BioNTech oder Astra)
  • Genesenen-Impfung (ab 4 Wochen nach PCR-gesicherter COVID-Diagnose)
  • Auffrischimpfung (ab 4 Wochen nach Johnson & Johnson Erstimpfung [Janssen])
  • Auffrischimpfung (auf Wunsch ab 5 Monate nach letzter Impfung Astra, Moderna oder BioNTech)

Die Firma ViaMed aus Stuttgart wird dazu ein Pop-up-Impfzentrum in den Räumen der RAK Stuttgart errichten. Die Impfung selbst wird vom Inhaber und ltd. Arzt des Unternehmens, Dr. med. Thorsten Pilgrim verantwortet. Die RAK stellt lediglich die Räumlichkeiten und logistische Unterstützung.

Sie können sich ab sofort hier anmelden: https://www.terminland.eu/impfaktion-viamed/online/rak_stuttgart

Sollten alle Termine vergeben sein, sehen Sie bitte regelmäßig unter dem Link nach. Wir versuchen, die Zeiten und Frequenzen anzupassen, wenn die Nachfrage größer als das Angebot wird. Eine rasche Anmeldung ist jedoch sinnvoll, da das Angebot natürlich nicht unbegrenzt ausgedehnt werden kann und nur Personen mit Terminbestätigung geimpft werden können.

Bzgl. der Unterlagen wird von ALLEN erneut ein ausgefülltes und unterzeichnetes Anamnese- und Einwilligungs-Formular verlangt:
Anamnese und Einwilligungserkärung | Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (rki.de)

Zudem wird von allen, die bisher noch nie BioNTech bekommen haben (also z.B. alle Johnson & Johnson Geimpften), noch das unterschriebene Aufklärungsmerkblatt benötigt:
Aufklärungsmerkblatt | Schutzimpfung gegen COVID-19 – mit mRNA-Impfstoffen (rki.de)

Bitte bringen Sie noch mit:

  • Personalausweis
  • Impfbuch (zur Not wird eine Bescheinigung vor Ort ausgestellt)

Die Krankenversicherungskarte wird nicht benötigt. Bei Genesenen bitte PCR-Laborbefund oder Antikörpernachweis des Labors mitbringen. Bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme von mehr als 3 Medikamenten/Tag einen Medikamentenplan oder bei schweren Allergien einen Allergiepass bereithalten.

Wir hoffen, dass möglichst viele von Ihnen dieses Angebot nutzen können.

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