Sondernewsletter der RAK Stuttgart für Oktober 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Sondernewsletter für Oktober 2020.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Quach gerne per E-Mail () oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-31 zu Verfügung.

beA-Sprechstunde immer montags und donnerstags von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr

Die Nutzung des beA im Kanzleialltag wird immer relevanter.

Die Erstanmeldung am beA ist eine berufsrechtliche Verpflichtung (Anwaltsgericht Nürnberg, Urteil vom 31.01.2020, AnwG I - 19/19).

Sollten Sie sich noch nicht am beA erstangemeldet haben, sollten Sie dies schnellstens nachholen, denn auch Haftungsrisiken sind ohne entsprechende Anmeldung am beA nicht ausgeschlossen.

Für Fragen rund um das beA haben wir eine beA-Sprechstunde eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0711/ 22 21 55 88 erreichen Sie Herrn Kollegen Dr. Arnd-Christian Kulow. Herr Kollege Dr. Kulow ist Mitglied im Anwenderbeirat des besonderen elektronischen Anwaltspostfach der Bundesrechtsanwaltskammer. Zudem ist er dem ein oder anderen unserer Mitglieder sicher auch als Dozent für das beA und den elektronischen Rechtsverkehr bekannt.

Nutzen Sie die Möglichkeit Herrn Kollegen Dr. Kulow in der Sprechstunde Ihre Fragen rund um das beA zu stellen!

Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe-Antragsfrist bis zum 20.11.2020 verlängert

Folgende Information des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg geben wir gern an Sie weiter:

Mit Beschluss der Landesregierung vom 15. September 2020 wurde der Förderzeitraum der Stabilisierungshilfe bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, sowie die Antragsfrist auf den 20. November 2020 ausgeweitet. Außerdem wurde die Förderschwelle herabgesetzt, um Unternehmen mit einem Umsatzanteil im Hotel- und Gaststättengewerbe i. H. v. mindestens 30 % fördern zu können.

Mit der Umsetzung dieser Beschlüsse ist eine Anpassung des Antragsverfahrens verbunden, wofür aktualisierte Antragsformulare notwendig werden. Diese aktualisierten Formulare stehen auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter http://wm.baden-wuerttemberg.de/stabilisierungshilfe-HOGA zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung der aktualisierten Formulare (Versionsdatum 15.10.2020) die Gültigkeit der bisherigen Formulare (Versionsdatum 01.10.2020 oder älter) ausläuft. Anträge mit den alten Formularen können übergangsweise noch bis zum 25. Oktober 2020 gestellt werden. Ab dem 26. Oktober 2020 werden nach Auskunft des Ministeriums nur noch die neuen Formulare akzeptiert.

Gerne weisen wir zudem auf das Informations- und Beratungsangebot des Branchenverbands DEHOGA auf der Internetseite https://www.dehogabw.de/stb hin.

Umstellung des Nachrichtenversands im Automatisierten Mahnverfahren

Im automatisierten Mahnverfahren werden Nachrichten des Gerichts bisher entweder im EDA-Format als nur maschinenlesbare Datensätze oder auf Papier übermittelt. Professionelle Nutzer wie Rechtsanwältinnen  und Rechtsanwälte  erhalten  seit  2018  keine  Folgeantragsformulare  mehr  auf  Papier  übersandt. Mitteilungen  der Mahngerichte beschränken sich auf die reine Information über  die Zustellung, die Erhebung eines Widerspruchs, usw. Die bislang in Papierform zugestellten Nachrichten werden im Zuge des Ausbaus des elektronischen Rechtsverkehrs künftig elektronisch im PDF-Format übermittelt. Das Gericht wählt dabei den elektronischen Übermittlungsweg,  den  der  Anwalt  einzelfallbezogen  als Antragsweg seines letzten Antrags genutzt hat. Nach § 693 Abs. 2 ZPO ist der Antragsteller über die Zustellung bloß in Kenntnis zu setzen, weshalb die Nachrichten der Gerichte unsigniert übermittelt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass kein sicherer Übermittlungsweg i.S.v. § 130a ZPO i.V.m. § 31a BRAO gewählt wird, so etwa bei Nutzung des EGVP als Übermittlungsweg.

Die Änderung erfolgt ab dem 02.11.2020 zunächst bei den Mahngerichten Stuttgart und Wedding. Die übrigen Gerichte folgen schrittweise.

Hier können Sie sich vom Newsletter abmelden
NEWSLETTER ABMELDEN

© 2025 Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Anfahrt & Kontakt Datenschutzerklärung Impressum