Folgende Information des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg geben wir gern an Sie weiter:
Mit Beschluss der Landesregierung vom 15. September 2020 wurde der Förderzeitraum der Stabilisierungshilfe bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, sowie die Antragsfrist auf den 20. November 2020 ausgeweitet. Außerdem wurde die Förderschwelle herabgesetzt, um Unternehmen mit einem Umsatzanteil im Hotel- und Gaststättengewerbe i. H. v. mindestens 30 % fördern zu können.
Mit der Umsetzung dieser Beschlüsse ist eine Anpassung des Antragsverfahrens verbunden, wofür aktualisierte Antragsformulare notwendig werden. Diese aktualisierten Formulare stehen auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter http://wm.baden-wuerttemberg.de/stabilisierungshilfe-HOGA zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung der aktualisierten Formulare (Versionsdatum 15.10.2020) die Gültigkeit der bisherigen Formulare (Versionsdatum 01.10.2020 oder älter) ausläuft. Anträge mit den alten Formularen können übergangsweise noch bis zum 25. Oktober 2020 gestellt werden. Ab dem 26. Oktober 2020 werden nach Auskunft des Ministeriums nur noch die neuen Formulare akzeptiert.
Gerne weisen wir zudem auf das Informations- und Beratungsangebot des Branchenverbands DEHOGA auf der Internetseite https://www.dehogabw.de/stb hin.