Zweiter Sondernewsletter der RAK Stuttgart für April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den zweiten Sondernewsletter für April 2020.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Zeitler gerne per E-Mail (zeitler@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-33 zur Verfügung.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Unter dem folgenden Link haben wir für Sie die Veröffentlichung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie veröffentlicht.

Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Anwaltschaft – Teilnahmefrist 20. April 2020

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich in der vielfältiger Weise für die deutsche Anwaltschaft stark gemacht, um den Auswirkungen der Corona-Krise zu begegnen und die Bedeutung der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege gerade auch in Krisenzeiten zu betonen. Damit dies weiterhin erfolgen kann, ist die BRAK auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Um besser abschätzen zu können, bei welchen Themen die BRAK berufspolitisch weiter ansetzen sollte, soll mithilfe einer Online-Umfrage ermittelt werden, in welchen Bereichen die deutsche Anwaltschaft derzeit am meisten rechts- und berufspolitische Unterstützung benötigt.

Die Umfrage ist hier erreichbar und nimmt nur wenige Minuten Zeit in Anspruch. Wir hatten hierüber bereits in einem Sondernewsletter informiert. Die Teilnahme ist bis zum 20.04.2020 möglich. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich noch an der Umfrage beteiligen! 

 

FAQ zur Ausbildung während der Corona-Pandemie

Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat eine FAQ-Liste zu den Auswirkungen von Corona auf die Berufsausbildung in den Freien Berufen veröffentlicht. 

Die Liste erhalten Sie hier.

Kurzarbeit in Anwaltskanzleien und als Syndikusrechtsanwalt

Sollten Sie als Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwalt von Kurzarbeit oder anderweitigen Gehaltseinbußen betroffen sein, finden Sie Informationen im Hinblick auf den an das Versorgungswerk zu zahlenden Beitrag auf der Homepage des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Baden-Württemberg unter: https://www.vw-ra.de/

Schreiben des Präsidenten des LAG Stuttgart zur Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebs

An dieser Stelle veröffentlichen wir ein Schreiben des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, Herrn Dr. Natter, in welchem er über die Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebs in der Arbeitsgerichtsbarkeit informiert.

Das Schreiben finden Sie hier.

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