Zweiter Sondernewsletter der RAK Stuttgart für August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den zweiten Sondernewsletter für August 2020.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Zeitler gerne per E-Mail (zeitler@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-33 zur Verfügung.

Einbeziehung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Antragsprozess des Förderprogramms „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“

Im Rahmen des Förderprogramm „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ des Landes Baden-Württemberg darf die für die Gewährung der Förderung zwingend erforderliche Bescheinigung, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, nunmehr auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ausgestellt werden. Bisher war diese Berechtigung auf Steuerberaterin oder der Steuerberater beschränkt.

Die Rechtsanwaltskammern Baden-Württembergs und deren Mitglieder haben sich für eine entsprechende Einbeziehung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Antragsprozess eingesetzt, um zu verhindern, dass sie weiterhin davon ausgeschlossen sind, ihre Mandanten in diesem für diese existentiell wichtigen Verfahren zu vertreten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben aufgrund ihrer Zulassung das Recht zu umfassender rechtlicher (einschließlich steuerrechtlicher) Beratung und Vertretung ihrer Mandanten.

Informationen zum Antragsprozess finden Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/stabilisierungshilfe-HOGA. Dort finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Programm, inklusive der Förderbedingungen, der Verfahrensschritte im Antragsverfahren und einem bereits recht ausführlichen FAQ-Bereich.

Daneben bietet der Branchenverband DEHOGA einen Beratungsservice für Steuerberater/innen, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer/innen und vereidigte Buchprüfer/innen unter http://dehogabw.de/stb an.

Unter der dort angegebenen Telefonnr. 0711-619 88 37 bzw. E-Mail-Adresse können Sie zudem in Kontakt mit der Clearingstelle der DEHOGA treten, die Informationen und Beratung zu allen Fragen der Beantragung anbietet.

Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der „Überbrückungshilfe“ Antragstellung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit dem 10.08.2020 möglich!

Seit dem 10.08.2020 können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten „Überbrückungshilfe" beantragen wollen, auf der Online-Plattform des BMWi registrieren. Die Anmeldung erfolgt über ein PIN- oder alternativ über ein Smartcard-Verfahren. Der Dienstleister des BMWi hat ein Tutorial für die Registrierung und Anmeldung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im PIN-Verfahren erstellt. Weitere Hinweise -auch zum Smartcard-Verfahren- finden Sie in den FAQ’s der Bundesrechtsanwaltskammer.

  • Tutorial zur Registrierung
  • FAQ’s zum Antragsprozess
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