Im Rahmen des Förderprogramm „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ des Landes Baden-Württemberg darf die für die Gewährung der Förderung zwingend erforderliche Bescheinigung, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, nunmehr auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ausgestellt werden. Bisher war diese Berechtigung auf Steuerberaterin oder der Steuerberater beschränkt.
Die Rechtsanwaltskammern Baden-Württembergs und deren Mitglieder haben sich für eine entsprechende Einbeziehung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Antragsprozess eingesetzt, um zu verhindern, dass sie weiterhin davon ausgeschlossen sind, ihre Mandanten in diesem für diese existentiell wichtigen Verfahren zu vertreten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben aufgrund ihrer Zulassung das Recht zu umfassender rechtlicher (einschließlich steuerrechtlicher) Beratung und Vertretung ihrer Mandanten.
Informationen zum Antragsprozess finden Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/stabilisierungshilfe-HOGA. Dort finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Programm, inklusive der Förderbedingungen, der Verfahrensschritte im Antragsverfahren und einem bereits recht ausführlichen FAQ-Bereich.
Daneben bietet der Branchenverband DEHOGA einen Beratungsservice für Steuerberater/innen, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer/innen und vereidigte Buchprüfer/innen unter http://dehogabw.de/stb an.
Unter der dort angegebenen Telefonnr. 0711-619 88 37 bzw. E-Mail-Adresse können Sie zudem in Kontakt mit der Clearingstelle der DEHOGA treten, die Informationen und Beratung zu allen Fragen der Beantragung anbietet.