Zweiter Sondernewsletter der RAK Stuttgart für Juni 2020

Absenkung der Umsatzsteuersätze durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung

Unter dem folgenden Link finden Sie die Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte im Hinblick auf die Absenkung der Umsatzsteuersätze durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung.

Die Ausführungen stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die noch ausstehende gesetzliche Regelung bzw. die vom Bundesministerium der Finanzen erwartete Verwaltungsanweisung keine anderweitigen Vorgaben enthalten.

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