Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Ende des Jahres erreichen uns, zumindest im Hinblick auf unser anwaltliches Selbstverständnis, gute Nachrichten. Der EuGH hat am 19.12.2024 das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft für zulässig und gerechtfertigt erachtet, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Das sind erfreuliche Nachrichten für die Anwaltschaft und vor allem für unsere Mandanten. Die Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft hätte zwangsläufig zur Einflussnahme reiner Kapitalinteressen auf die Mandatsausübung geführt und damit die anwaltliche Unabhängigkeit, deren Ziel vor allem der Schutz der Mandanten ist, in ihren Grundfesten berührt. Die Entscheidung des EuGH finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang mache ich Sie gern auch noch auf die aktuelle Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer zum Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt aufmerksam. Die Umfrage ist bis zum 12. Januar 2025 über das beA-Portal erreichbar.
Nach unseren aktuellen Informationen wird es doch noch in dieser Legislaturperiode zur Anpassung des RVG und damit zu der seit langem geforderten und dringend erforderlichen Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren kommen. Wir werden Sie informieren, sobald es insoweit neue Informationen gibt.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein hoffnungsfrohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
Ihre
-Ulrike Paul-
Präsidentin