Newsletter der RAK Stuttgart für August 2025

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für August 2025.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Mastrota gerne per E-Mail (mastrota@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-10 zu Verfügung.

Sollte die Darstellung nicht korrekt funktionieren, klicken Sie bitte hier um diesen Newsletter im Webbrowser anzuzeigen.

Bitte beachten: Austausch des Kartenlesers cyberJack secoder erforderlich!

Mit dem beA-Newsletter 2/2025 hatte die Bundesrechtsanwaltskammer darauf hingewiesen, dass voraussichtlich ab Herbst 2025 das Kartenlesegerät cyberJack secoder der Firma REINER SCT für Arbeiten im beA nicht mehr genutzt werden kann. 

Wir möchten Sie daran erinnern, Ihr Gerät möglichst frühzeitig auszutauschen, damit Sie über ein Gerät verfügen, über das Sie mit Ihrer beA-Karte weiterhin das beA-System nutzen können. Wir dürfen auf die Hinweise des beA-Anwendersupports verweisen, dort erhalten Sie auch Informationen darüber, wie Sie erkennen, um welchen Gerätetyp es sich bei dem von Ihnen genutzten Lesegerät handelt und ob es von der Abkündigung betroffen ist.

goAML Web – Einführung einer 2-Faktor-Authentisierung durch die FIU!

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) plant für das Meldeportal goAML Web die Einführung einer 2-Faktor-Authentisierung zur Verbesserung der Sicherheit und des Datenschutzes. Die Umstellung wird voraussichtlich zum 01.09.2025 erfolgen. 

Für die Umstellung auf das 2-Faktor-Authentisierung-System wird die FIU an die bereits registrierten Verpflichteten eine E-Mail mit einem Verifizierungscode an die für den jeweiligen Nutzer hinterlegte E-Mailadresse übersenden. Die FIU bittet daher alle Nutzer um Prüfung, ob die hinterlegte E-Mailadresse aktuell ist. Nähere Informationen zur Nutzung der 2-Faktor-Authentisierung finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/fileadmin/newsletter_archiv/berlin/2025/2025_139Anlage2.pdf

STAR 2025 - Nochmals: Bitte um Beteiligung

Das Institut für Freie Berufe führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. In diesem Jahr geht es insbesondere wieder um die wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft. Die Befragung findet rein digital statt.

Die Befragung benötigt 15 bis 20 Minuten Ihrer Zeit. Die Untersuchung ist streng vertraulich und anonym. Natürlich können Sie, wie in den Jahren bisher, eine persönliche Auswertung der Daten durch das IFB beauftragen.

Bitte unterstützen Sie die Forschung zur Anwaltschaft und nehmen unter folgendem Link ab sofort bis zum 30.08.2025 an der Befragung teil: https://t1p.de/star2025

Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wurde eingestellt

Damit entfallen auch die hiermit verbundenen Hinweispflichten. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Nordrhein-Westfalen: Neue Zuständigkeitskonzentrationen für ordentliche Gerichte seit 01.07.2025

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Elektronischer Rechtsverkehr

Großvolumige Dokumente jetzt auch auf USB-Stick einreichbar. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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