Einer der Kernpunkte des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ist, dass die bestellbaren Pflichtverteidiger aus dem von der Bundesrechtsanwaltskammer zu führenden Gesamtverzeichnis aller zugelassenen Rechtsanwälte auszuwählen sind. Aus den dort eingetragenen Rechtsanwälten soll entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein Rechtsanwalt, der gegenüber der Rechtsanwaltskammer sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für die Übernahme der Verteidigung geeignet ist, ausgewählt werden (§ 142 Abs. 6 StPO).
Die RAK Stuttgart führt bereits jetzt eine Liste von Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Diese Liste ist im Intranetbereich der RAK Stuttgart hinterlegt. Zudem kann die Eigenschaft als Pflichtverteidiger auch als Kriterium in der regionalen Anwaltssuche abgefragt werden.
Zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten werden zu den jeweiligen Tageszeiten, am Wochenende, in Einzelfällen auch nachts, Verteidiger benötigt. Aus diesem Grund soll die Pflichtverteidigerliste der RAK Stuttgart aktualisiert und ausgebaut werden.
Wenn Sie in die Pflichtverteidigerliste der RAK Stuttgart aufgenommen werden möchten, dürfen wir Sie bitten, sich unter oder per Post an die RAK Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart mit Ihren Kontaktdaten zu melden. Bitte verwenden Sie hierfür das unten verlinkte Formular.
Teilweise stehen auf der jetzigen Pflichtverteidigerliste Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger nicht mehr als Pflichtverteidiger aktiv sind, dies der Rechtsanwaltskammer aber nicht gemeldet haben. Auch vor diesem Hintergrund soll die Liste aktualisiert werden. Wir bitten Sie deshalb, sich unter Verwendung des unten stehenden Formulars zu melden, wenn Sie bereits in der Pflichtverteidigerliste stehen und hierauf verbleiben möchten.
Formular zur Pflichtverteidigerliste