Newsletter der RAK Stuttgart für Januar 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für Januar 2020.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Zeitler gerne per E-Mail (zeitler@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-33 zur Verfügung.

Pflichtverteidigerliste

Einer der Kernpunkte des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ist, dass die bestellbaren Pflichtverteidiger aus dem von der Bundesrechtsanwaltskammer zu führenden Gesamtverzeichnis aller zugelassenen Rechtsanwälte auszuwählen sind. Aus den dort eingetragenen Rechtsanwälten soll entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein Rechtsanwalt, der gegenüber der Rechtsanwaltskammer sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für die Übernahme der Verteidigung geeignet ist, ausgewählt werden (§ 142 Abs. 6 StPO).

Die RAK Stuttgart führt bereits jetzt eine Liste von Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Diese Liste ist im Intranetbereich der RAK Stuttgart hinterlegt. Zudem kann die Eigenschaft als Pflichtverteidiger auch als Kriterium in der regionalen Anwaltssuche abgefragt werden. 

Zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten werden zu den jeweiligen Tageszeiten, am Wochenende, in Einzelfällen auch nachts, Verteidiger benötigt. Aus diesem Grund soll die Pflichtverteidigerliste der RAK Stuttgart aktualisiert und ausgebaut werden. 

Wenn Sie in die Pflichtverteidigerliste der RAK Stuttgart aufgenommen werden möchten, dürfen wir Sie bitten, sich unter oder per Post an die RAK Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart mit Ihren Kontaktdaten zu melden. Bitte verwenden Sie hierfür das unten verlinkte Formular.

Teilweise stehen auf der jetzigen Pflichtverteidigerliste Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger nicht mehr als Pflichtverteidiger aktiv sind, dies der Rechtsanwaltskammer aber nicht gemeldet haben. Auch vor diesem Hintergrund soll die Liste aktualisiert werden. Wir bitten Sie deshalb, sich unter Verwendung des unten stehenden Formulars zu melden, wenn Sie bereits in der Pflichtverteidigerliste stehen und hierauf verbleiben möchten. 

Formular zur Pflichtverteidigerliste

Datenschutzhinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zur Nutzung von Windows 7

Mitte Januar dieses Jahres hat Microsoft den standardmäßigen Support für Windows 7 eingestellt. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat unter dem folgenden Link aus diesem Grund datenschutzrechtliche Hinweise zur Nutzung von Windows 7 in Kanzleien veröffentlicht: 
https://brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/datenschutz/2020-01-29-merkblatt-windows-7.pdf

Bereits im Newsletter 12/2019 hatten wir über die Datenschutzproblematik bei der Nutzung der Microsoft Office Cloud 365 informiert. Den Beitrag finden Sie hier.

Das Mahnverfahren ist seit dem 01.01.2020 noch elektronischer

Seit dem 01.01.2020 müssen auch Widersprüche gegen Mahnbescheide durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ausschließlich in maschinell lesbarer Form und elektronisch eingereicht werden (siehe auch Newsletter 11/2019). Zulässig ist dabei bis 31.12.2021 die Übermittlung der Daten im sog. Barcode-Verfahren. 

Für die Einreichung besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit der Einreichung eines Datensatzes über das beA. Die EDA-Datei kann mittlerweile über das Portal www.online-mahnantrag.de generiert und über das beA auf einem sicheren Übermittlungsweg versandt werden (beA-Newsletter 35/2019). Wie das funktioniert wird im beA-Newsletter 17/2019 erklärt.

Unter www.mahngerichte.de erhalten Sie außerdem aktuelle Informationen rund um das Mahnverfahren.  Hier finden Sie auch Informationen dazu, in welcher Form die Mahngerichte den elektronischen Datenaustausch (EDA) zulassen. Beispielhaft für das Amtsgericht Stuttgart finden Sie die Hinweise hier.

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