Eine neue Version der beA-Anwendung wird voraussichtlich in der Nacht vom 7.6. auf den 8.6.2023 installiert werden. Sie steht Ihnen laut Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer mit der Anmeldung am beA am 8.6.2023 zur Verfügung. Für die Nutzung der beA-Version 3.18 ist wiederum eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA-Client-Security erforderlich. Sie benötigen hierfür keine Administrationsrechte. Bitte folgen Sie dem Dialog, der Sie durch die Aktualisierung leitet. Weiterführende Informationen und einen Überblick über die Inhalte der neuen Version finden Sie im beA-Newsletter.