Newsletter der RAK Stuttgart für November 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für November 2020.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Quach gerne per E-Mail (quach@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-31 zu Verfügung.

Außerordentliche Wirtschaftshilfe für November

Die Bundesregierung hat für den Monat November eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beschlossen, um den von den aktuellen Corona-Beschränkungen besonders Betroffenen zu helfen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwG-MeldV-Immobilien)

Am 01.10.2020 ist die Verordnung zu den nach Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien-GwGMeldV-Immobilien) in Kraft getreten. Die Verordnung führt zu einer deutlichen Erweiterung der Meldepflichten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei Erwerbsvorgängen im Immobilienbereich. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart wird hierzu noch aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise bereitstellen, um Sie bei der Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise werden wir auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Stuttgart im Bereich Geldwäscheaufsicht veröffentlichen. Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin, dass die Abgabe einer Meldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen über das offizielle Meldeportal (goAML) erfolgen muss und eine einmalige Registrierung des Berufsträgers voraussetzt. Es wird empfohlen die Registrierung möglichst zeitnah vorzunehmen, um bei Vorliegen eines meldepflichtigen Sachverhalts unnötige Verzögerungen bei der Abgabe der Meldung zu vermeiden.

Weiterführende Links:

  • Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien–GwGMeldV-Immobilien
  • Meldeportal der FIU
  • Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG

RVG Reform

Anders als vom federführen Rechtsausschuss und dem Finanzausschuss vorgeschlagen, hat die Verschiebung der RVG-Reform auf Januar 2023 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bekanntmachung zu den Rechtsverordnungen über die Führung und Übermittlung elektronischer Akten, die Erstellung und Übermittlung elektronischer Dokumente sowie die Einsichtnahme in elektronische Akten 2020 – eAeDB 2020

Die Bekanntmachung gemäß § 6 der Strafaktenübermittlungsverordnung vom 14.04.2020 (Bundesgesetzblatt I S. 799), § 7 der Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung vom 28.02.2020 (Bundesgesetzblatt I S. 244), § 7 der Strafakteneinsichtsverordnung vom 24.02.2020 (Bundesgesetzblatt I S. 242), § 6 der Bußgeldaktenübermittlungsordnung vom 06.04.2020 (Bundesgesetzblatt I S. 765), § 6 der Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung vom 03.03.2020 (Bundesgesetzblatt I S. 410) und § 7 der Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung vom 27.03.2020 (Bundesgesetzblatt I S. 745) wurde am 17.09.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist zu Ihrer Information beigefügt. Darin sind die zulässigen Dateiversionen nach der Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung, die XJustiz-Version des zu übermittelnden strukturierten maschinenlesbaren Datensatzes, die zulässigen physischen Datenträger sowie die Standards für die Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen bekanntgemacht.

  • Bekanntmachung

Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg 2021

Zum elften Mal wird der Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg ausgeschrieben.

Zielsetzung des Wettbewerbs ist es, zukunftweisende Ideen von privaten Erfinderinnen und Erfindern auszuzeichnen. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Dabei werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 36.000,00 € (davon sind 13.500,00 € für einen Schülerwettbewerb bestimmt) vergeben.

Die Teilnahmebedingungen können Sie im Informationsblatt entnehmen.

Bewerbungen können ab sofort online hier eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist am 28.02.2021.

Weitergehende Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier.

  • Pressemitteilung
  • Informationsblatt

Presseerklärung der BRAK zur Sicherung des Rechtsstaates in der Pandemie & Auswertung der 2. Corona-Umfrage der BRAK

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Bereitschaft bei der zweiten Corona-Umfrage mitzuwirken.

Die Ergebnisse der Auswertung der Umfrage für Baden-Württemberg finden Sie hier.

Das Gesamtergebnis der Umfrage sowie eine Bewertung der Ergebnisse hat die BRAK hier veröffentlicht.

Die BRAK hat die Ergebnisse zum Anlass genommen, die Forderungen aus dem Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates mit Nachdruck zu wiederholen.

Die zugehörige Presseerklärung finden Sie hier.

Einen Podcast zum Thema finden Sie hier.

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