Newsletter der RAK Stuttgart für November 2024

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für November 2024.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Mastrota gerne per E-Mail (mastrota@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-10 zu Verfügung.
 

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01.01.2025-die E-Rechnung kommt!

Am 01.01.2025 kommt die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Rechnungen. Betroffen sind von der E-Rechnungspflicht alle inländischen Unternehmen, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze an andere inländische Unternehmen verkaufen oder erbringen (Business-to-Business) Das Thema ist daher auch für die Anwaltskanzlei relevant. Das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet in Kooperation mit der HERA FortbildungsGmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz ein Seminar zur Einführung in die E-Rechnungspflicht an, auf das wir an dieser Stelle gern hinweisen. Nähere Informationen zum Inhalt und zur Anmeldung finden Sie hier.

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Kammerversammlungen

Am 25.10.2024 wurde das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Kammerversammlungen verkündet. Das Gesetz enthält auch einige Änderungen im Bereich der Berufsausübungsgesellschaften. So ist unter anderem auch geregelt, dass nur noch solche nichtanwaltlichen Organmitglieder von Berufsausübungsgesellschaften Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer werden, die nicht bereits Mitglied einer Patentanwaltskammer oder einer Steuerberaterkammer sind. Die Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer hierzu finden Sie hier.

Vergabeprozess der Wirtschaftsidentifikationsnummer startet

Ab dem 1.11.2024 soll mit der initialen Vergabe der Wirtschaftsidentifikationsnummer im Sinne von § 139 c AO begonnen werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Online-Befragung zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung

Das Institut der Freien Berufe (IFB) führt eine Studie zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung durch. Um valide Kenntnisse darüber zur erlangen, wie die Anwaltschaft das Thema einschätzt und die außergerichtliche Streitbeilegung nutzt, bittet das Institut um Beteilung an einer Online-Umfrage.

Die ca. 15-minütige Umfrage finden Sie unter dem Link: www.t1p.de/gandalf-adr. Sie ist bis Ende des Jahres 2024 online.

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