Newsletter der RAK Stuttgart für Oktober 2024

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für Oktober 2024.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Mastrota gerne per E-Mail (mastrota@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-10 zu Verfügung.
 

Zur besseren Darstellung des Newsletters klicken Sie hier, um diesen Newsletter im Webbrowser anzuzeigen.

8. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Rechtsanwaltskammer zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise (AAH) aktualisiert und eine 8. Auflage veröffentlicht. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat die 8. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise durch Beschluss des Präsidiums vom 11.09.2024 gemäß § 51 Abs. 8 Satz 2 GwG genehmigt und auf der Homepage veröffentlicht.

 

Weiterführende Informationen:

  • https://www.brak.de/newsroom/news/geldwaeschepraevention-neue-auslegungs-und-anwendungshinweise-zum-geldwaeschegesetz/

  • https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/geldwaeschepraevention/

Kostenfreies Online-Seminar „Geldwäschegesetz- Identifikation und Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten am 10.10.2024 von 17.00-19.15 Uhr

Bleiben Sie bei der Geldwäscheprävention auf dem Laufenden! Das Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart GmbH bietet für Mitglieder der RAK Stuttgart am 10.10.2024 von 17.00-19.15 Uhr ein kostenfreies Online-Seminar an. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 25.09.2024 in erster Lesung im Bundestag behandelt

Nach der Debatte im Bundestag wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse des Bundestags überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Dieser befasst sich am Montag, 7. Oktober 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2024 (20/12780).

BGH: Stundenhonorar nicht mit RVG-Vergütung kombinierbar

Der BGH hat klargestellt, dass Stundenhonorare per AGB grundsätzlich zulässig sind – aber auch, wann ihre Gestaltung missbräuchlich ist. Das Urteil war auch Thema auf der Tagung der Gebührenreferenten am 28.09.2024 in Reutlingen.

 

Die Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie hier.

Verstärkter Einsatz von Videokonferenzen bei den Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten?

Am 18.07.2024 ist das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 20.07.2024 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Nutzung der Videokonferenz durch die Zivil- und Fachgerichte verstärkt werden. In allen betroffenen Gerichtsbarkeiten sollen Videoverhandlungen dabei nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Der Vorsitzende Richter soll die Videoverhandlung anordnen können; dagegen können die Parteien Einspruch erheben. Zudem können die Parteien selbst die Videoverhandlung beantragen; das Gericht soll dem stattgeben. Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung vom Gericht aus. Die gerichtliche Praxis bei der Nutzung der durch das Gesetz eingeräumten Möglichkeit von Videokonferenzen scheint landes- und bundesweit dabei sehr unterschiedlich. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns über Ihre Erfahrungen zum Einsatz von Videokonferenzen in der Zivilgerichtsbarkeit und bei den Fachgerichten berichten. Gern können Sie sich hierzu über info@rak-stuttgart.de an die Rechtsanwaltskammer Stuttgart wenden.

Hier können Sie sich vom Newsletter abmelden
NEWSLETTER ABMELDEN

© 2025 Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Anfahrt & Kontakt Datenschutzerklärung Impressum