Newsletter der RAK Stuttgart für September 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Newsletter für September 2020.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Zeitler gerne per E-Mail (zeitler@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-33 zur Verfügung.

Aktualisierung der beA-Client Security mit neuem Installationsprogramm - Achtung! Fake-E-Mails betreffend beA im Umlauf

Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt aus aktuellem Anlass vor gefälschten E-Mails im Zusammenhang mit dem anstehenden beA-Update.

Das Update der bea Client-Security wird am 03.09.2020 ausschließlich auf der beA-Startseite https://www.bea-brak.de zur Verfügung gestellt.

Nähere Informationen zu den Fake-E-Mails finden Sie hier.

Weitere Informationen zum beA-Update finden Sie hier.

Arbeitsschutz - neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Bezug auf die Frage der Arbeitssicherheit in der momentanen Situation eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht:

  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Erste Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Die erste Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

  • Verkündung im Bundesgesetzblatt

Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC-6) – Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht

Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, das die Richtlinie (EU) 2018/822 („DAC-6“) in nationales Recht umgesetzt, führt eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. Diese Regelungen gelten seit dem 01.07.2020. Rechtsanwälte sind dann, wenn sie als sogenannte Intermediäre auftreten, gefordert, grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb der gegebenen Fristen elektronisch zu melden. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst nicht steuerrechtlich beraten, sondern „nur“ eine von anderen Personen entwickelte Struktur umsetzen; auch in diesem Fall können sie Intermediär und damit mitteilungspflichtig sein. Der Beitrag des Ausschusses gibt Rechtsanwälten ein Schema an die Hand, das bei allen Mandaten geprüft werden muss.

Eine Anpassung der im Juli veröffentlichten Handlungshinweise war notwendig, weil die ursprünglich erwartete Fristverlängerung, ab wann Meldungen erfolgen müssen, in Deutschland nicht umgesetzt wurde. Hintergrund ist, dass eine Änderungsrichtlinie der Europäischen Union, die den Mitgliedstaaten eine Verlängerung der Fristen um sechs Monate ermöglicht (trotz der vom deutschen Gesetzgeber geschaffenen Ermächtigungsgrundlage), durch das Bundesfinanzministerium entgegen der Erwartungen nicht umgesetzt wurde.

DAC-6 Handlungshinweise: Die Handlungspflichten gelten. Was ist wann zu tun? (Stand August 2020)

Gerichtsverhandlungen per Videoschalte

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat ein Merkblatt zu Gerichtshandlungen per Videoschalte veröffentlicht.

  • Merkblatt

Informations- und Kontaktbörse am 13.10.2020, 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Wir laden Sie herzlich zu unserer Informations- und Kontaktbörse am Dienstag, 13.10.2020, von 15:00 Uhr - 19:00 Uhr im Haus der Wirtschaft ein. Genaue Informationen können Sie hier entnehmen.

Bitte melden Sie sich unter Angabe folgender Daten unter der E-Mail: an:

  • Vorname, Name
  • Telefonnummer
  • ggf. private E-Mail-Adresse

Anschließend werden wir Ihnen Ihre Teilnahme bestätigen und die geltenden Regelungen am Veranstaltungsort per E-Mail versenden.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Anzahl der Teilnehmer begrenzt sind. Sofern Sie bereits zur Veranstaltung zugelassen worden sind, aber (kurzfristig) nicht teilnehmen können, bitten wir um eine kurze Nachricht.

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